ZitatZur eigenen Sicherheit sowie zum Schutz anderer Fahrgäste im Zug müssen Hunde mit einem Maulkorb an der Leine geführt werden. Werden Hunde ohne Leine/ Maulkorb angetroffen und diese können auf Aufforderung des Zugbegleiters nicht angebracht werden, kann der Zugbegleiter den Hund aufgrund fehlender Sicherheit aus dem Zug verweisen. Diese Regelung gilt nicht für Hunde, die in einem Transportbehälter mitgenommen werden. Blindenführhunde und Begleithunde schwerbehinderter Menschen sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Quelle: http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml