Beiträge von Schnaudel

    Zitat

    Vielen lieben Dank.

    Interessant finde ich, dass Staffbulls, die ja sonst auch immer gelistet sind, in Dänemark nicht dazugehören, genau so wie der Bullterrier.

    Darüber gab es im Ausschuss auch tatsächlich im Jahr 2010, zur Verabschiedung des Gesetzes, Diskussionen:

    http://jm.schultzboghandel.dk/upload/microsi…pdf/bet1514.pdf

    auf Seite 12 nachzulesen, beginnend mit "Seks af udvalgets medlemmer....."

    "Sechs der Mitglieder des Ausschusses sind jedoch der Meinung, dass es nicht notwendig ist, dass Hunde der Rasse Staffordshire Bull Terrier vom Verbot erfasst werden. Diese Mitglieder merken an, dass diese Rasse seit langen Jahren als Familienhund gezüchtet wird, und dass diese Hunde nicht sehr groß werden."

    Auch wenn alle meine vorherigen Beiträge nun wieder da sind: eine zusammengefasste Information über Dänemark kann vielleicht für „schnelle Informationssucher“ ganz hilfreich sein. Deswegen stelle die Zusammenfassung hier nochmals in den Thread.
    Natürlich kann dieser Beitrag nur meinen eigenen Recherchestand widergeben und ich kann keinerlei Garantien oder Haftung übernehmen. Damit es so transparent wie möglich bleibt, gebe ich sämtliche Originallinks mit an.

    1. Ich möchte als Transitreisender mit Hund durch Dänemark. Ist dies möglich?
    Ja. Es ist auch für gelistete Hunde möglich.

    Zitat

    Det skal bemærkes, at forbuddet mod visse hunderacer ikke omfatter hunde, der alene er i transit her i landet.
    Transport af hunde, der er omfattet af forbuddet, er således fortsat tilladt, hvis hundene ikke forlader transportmidlet – bortset fra ganske kortvarige ophold uden for transportmidlet, når det er nødvendigt at lufte hunden – og transporten foregår uden unødige ophold her i landet.


    Es bleibt anzumerken, dass das Verbot gegen bestimmte Hunderassen nicht für Hunde gilt, die einzig im Transit im Inland sind.
    Der Transport von Hunden, die vom Verbot betroffen sind, ist fortwährend erlaubt, wenn die Hunde das Transportmittel nicht verlassen, abgesehen von absolut kurzzeitigen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels, wenn der Hund kurz an die Luft muss, und der Transport muss ohne unnötigen Aufenthalt im Inland gewährleistet sein.
    http://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksikon/Sider…hunderacer.aspx

    2. Welches Ministerium ist für Hundeangelegenheiten zuständig?
    Das Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei: Ministeriet For Fødevarer, Landbrug og Fiskeri:
    http://fvm.dk/kontakt/

    3. Das Gesetz wird geändert. Gilt das auch für die Rasseliste?
    Dickes fettes Nein! Die Verbotsliste der 13 Rassen bleibt uneingeschränkt bestehen. Es besteht Einreiseverbot, auch zum Urlaub.
    Pitbull Terrier
    Tosa Inu
    American Staffordshire Terrier
    Fila Brasileiro
    Dogo Argentino
    Amerikanische Bulldogge
    Boerboel
    Kangal
    Zentralasiatischer Ovtcharka
    Kaukasischer Ovtcharka
    Südrussischer Ovtcharka
    Tornjak
    Sarplaninac

    4. Mein Hund ist nicht gelistet. Also Entwarnung?

    Kommt darauf an. Wenn er gelisteten Rassen ähnlich sieht, könnte es Probleme geben. Es gilt in Dänemark die umgekehrte Beweislast, der Halter muss beweisen können, dass der Hund legal ist. In Dänemark gibt es eine sogenannte Positivliste. Sie umfasst Rassen, die NICHT vom Verbot umfasst sind, aber phänotypisch ähnlich sein können. Käufer und Besitzer werden aufgefordert, auf besonders gute Dokumentation zu achten.

    Polski Owczarek Podhalanski
    Cao Fila de Sao Miguel
    Bordeauxdogge
    Bullmastiff
    Mastiff
    Mastino Napoletano
    Cane Corsa Italiano
    Staffordshire Bullterrier
    Dogo Canario
    Anatolischer Hirtenhund
    Iberische Dogge

    http://www.bullmastiffklubben.dk/index.php/da/o…vad-betyder-det

    5. In Dänemark laufen doch noch viele gelistete Hunde umher. Alles nur heiße Luft?

    Nein. Es gibt eine Übergangsordnung, die den Bestand schützt. Alle Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, dürfen weitergehalten werden (Auflage: kurze Leine und Maulkorb). Der Haken: es darf keine Besitzerwechsel mehr geben.

    6. Die Gesetzesnovelle (ab 01.Juli 2014): Was ist neu?

    Man darf bei schweren Beißvorfällen nun einen Sachverständigen zur Bewertung einbeziehen. Dieser muss auch die Umstände um den Vorfall herum würdigen (aus dem Spiel heraus, in Verteidigung). Die Polizei muss sich aber nicht der Meinung des Sachverständigen anschließen. Es wird präziser definiert, was ein schwerer Beißvorfall ist („Skambid“).

    Zitat

    Det vil sige to kriterier skal være opfyldt for at der vil være tale om skambid - hundens adfærd og selve skaden.


    Das heißt, zwei Kriterien müssen erfüllt sein, damit von einem Skambid die Rede sein kann: das Verhalten des Hundes und die Verletzung selbst.
    http://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksikon/Sider…hunderacer.aspx

    Allerdings: WENN ein Biss als Skambid eingestuft wird, DANN wird auch weiterhin eingeschläfert. Hundehalter haben nun auch den Weg eine Gerichtsinstanz anzurufen. Auch weiterhin bleibt der Hund während sämtlicher Ermittlungen in Obhut eines Tierheims.

    7. Noch etwas zu beachten?

    Ja! Unbedingt darauf achten, dass der Hund gechippt ist, bzw. der Chip auch lesbar ist. Am besten auch noch ein Halsband/Marke mit Telefonnummer verwenden. Fundtiere werden in Dänemark nur drei Tage untergebracht. Danach können sie vermittelt oder eingeschläfert werden. Läuft der Hund weg, bitte umgehend die Polizei verständigen und auf der Internetseite der zuständigen Polizei checken, ob der Hund in Obhut genommen wurde.
    Beispiellink der Polizei für die öffentliche Bekanntmachung von Fundtieren (Suchbegriff: Fremlyste dyr)

    https://www.politi.dk/Sydsoenderjyll…t/fremlystedyr/

    8. Und der restliche Norden?

    In Schweden gibt es keine Rasseliste.
    In Norwegen hingegen gibt es eine Rasseliste (seit 2004), diese Hunde dürfen dort auch nicht in die Ferien:

    Pitbull Terrier
    American Staffordshire Terrier (Amstaff)
    Fila Brasileiro
    Tosa Inu
    Dogo Argentino
    Tschechoslowakischer Wolfshund

    Zitat

    Na das Blutbild ist schon ein paar Tage älter. ich wollte jetzt eh ein neues machen lassen, bin nur gerade aufgrund des Gespräches etwas verunsichert. Mit ner Anämie verbinde ich nix gutes ...
    Wenn du die Eisenwerte erwähnst, kann es also auch etwas leicht zu behebendes sein?

    Ja, das kann so sein, dann gibt es Eisenpräparate zur Unterstützung.

    Ist auch eine Typfrage, aber zum nur Beobachten hätte ich selbst nicht den Nerv. ;) Irgendetwas scheint ja doch im Busche zu sein...

    Eisenmangel würde ja zur Mattigkeit passen.
    Die Niere würde ich dann vielleicht doch einmal anschauen lassen per Ultraschall, wenn das auch schon Dein Bauchgefühl ist.

    Wie sehen denn die dazugehörigen Symptome aus?

    Kann man schwer sagen. Können auch mehrere "Ursachen" sein (so könnte auch jede der Meinungen stimmen). Man könnte den Eisenstatus bestimmen (könnte sich um Eisenmangel handeln).
    Vielleicht wäre eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung von Niere und Milz hilfreich.

    Zitat

    Das dachte ich auch, aber hier http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinfo…Sicherheit.html steht es definitiv anders.

    Bei unseren Hunden, die noch Originalausweise aus dem Ursprungsland haben und zusätzlich den blauen EU-Heimtierausweis, ist es übrigens so, dass nur die für die Ausreise nach Deutschland nötigen Impfungen im EU-Ausweis stehen. Alle älteren Impfungen stehen im Pass des Ursprungslandes.

    Die Schweden selbst geben nicht an, dass der Pass aus dem Land des aktuellen Wohnsitzes sein muss:

    http://www.tullverket.se/en/startpage/k…7fc8000134.html

    http://www.tullverket.se/download/18.47…gs+and+cats.pdf

    Zitat

    So kenne ich es auch. Das es ein deutscher Ausweis seien muss, gilt meiner Meinung nach nur dann, wenn der Hund bislang noch keine EU-Heimtierausweis hat, sondern nur den nationalen, gelben Impfpass. Ein neuer EU-Ausweis muss im Land des Besitzers ausgestellt werden, da man ohne diesen ja gar nicht mehr ins Ausland kommt. Kaufe ich einen Hund im europäischen Ausland und er hat schon einen EU-Ausweis, muss da nichts umgeschrieben werden.

    Im Zweifel sollte das Auswärtige Amt auch genaue Auskunft geben können.

    Ja, ich denke auch, dass das eben missverständlich formuliert ist. Wenn man in D die ersten Impfungen ausstellt, dann muss es eben ein deutscher Heimtierpass sein. Ein spanisches Tierheim muss spanische Pässe ausstellen, auch wenn die Hunde nach Deutschland gehen.

    Viel wichtiger ist wirklich die dokumentierte aktuelle Tollwutimpfung, und wenn mit der Neuausstellung eines Passes eine erneute Impfung (wegen des Aufklebers, der ja sonst gar nicht da ist) verbunden wäre, dann würde ich das nicht ohne Notwendigkeit machen.

    Wenn es der blaue, EU-weit gültige Heimtierausweis ist, dann braucht man nach meinem Kenntnisstand keinen neuen Ausweis. Ziel dieses Dokumentes sollte es gerade sein, europaweit und für die Lebenszeit eines Tieres Gültigkeit zu haben.

    Aber darüber müsste ein TA auch genau Auskunft geben können.

    Ich hoffe, Du warst heute mit der Naht beim TA. Der linke Bereich scheint nicht gut zu heilen, das würde ich auf jeden Fall nochmals "live" vorstellen, auch um adäquate Wundversorgung zu gewährleisten. Kann man natürlich nicht gut von einem Bild beurteilen, aber der Unterschied zwischen links und rechts fällt auf.