Auch wenn alle meine vorherigen Beiträge nun wieder da sind: eine zusammengefasste Information über Dänemark kann vielleicht für „schnelle Informationssucher“ ganz hilfreich sein. Deswegen stelle die Zusammenfassung hier nochmals in den Thread.
Natürlich kann dieser Beitrag nur meinen eigenen Recherchestand widergeben und ich kann keinerlei Garantien oder Haftung übernehmen. Damit es so transparent wie möglich bleibt, gebe ich sämtliche Originallinks mit an.
1. Ich möchte als Transitreisender mit Hund durch Dänemark. Ist dies möglich?
Ja. Es ist auch für gelistete Hunde möglich.
Zitat
Det skal bemærkes, at forbuddet mod visse hunderacer ikke omfatter hunde, der alene er i transit her i landet.
Transport af hunde, der er omfattet af forbuddet, er således fortsat tilladt, hvis hundene ikke forlader transportmidlet – bortset fra ganske kortvarige ophold uden for transportmidlet, når det er nødvendigt at lufte hunden – og transporten foregår uden unødige ophold her i landet.
Es bleibt anzumerken, dass das Verbot gegen bestimmte Hunderassen nicht für Hunde gilt, die einzig im Transit im Inland sind.
Der Transport von Hunden, die vom Verbot betroffen sind, ist fortwährend erlaubt, wenn die Hunde das Transportmittel nicht verlassen, abgesehen von absolut kurzzeitigen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels, wenn der Hund kurz an die Luft muss, und der Transport muss ohne unnötigen Aufenthalt im Inland gewährleistet sein.
http://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksikon/Sider…hunderacer.aspx
2. Welches Ministerium ist für Hundeangelegenheiten zuständig?
Das Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei: Ministeriet For Fødevarer, Landbrug og Fiskeri:
http://fvm.dk/kontakt/
3. Das Gesetz wird geändert. Gilt das auch für die Rasseliste?
Dickes fettes Nein! Die Verbotsliste der 13 Rassen bleibt uneingeschränkt bestehen. Es besteht Einreiseverbot, auch zum Urlaub.
Pitbull Terrier
Tosa Inu
American Staffordshire Terrier
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Amerikanische Bulldogge
Boerboel
Kangal
Zentralasiatischer Ovtcharka
Kaukasischer Ovtcharka
Südrussischer Ovtcharka
Tornjak
Sarplaninac
4. Mein Hund ist nicht gelistet. Also Entwarnung?
Kommt darauf an. Wenn er gelisteten Rassen ähnlich sieht, könnte es Probleme geben. Es gilt in Dänemark die umgekehrte Beweislast, der Halter muss beweisen können, dass der Hund legal ist. In Dänemark gibt es eine sogenannte Positivliste. Sie umfasst Rassen, die NICHT vom Verbot umfasst sind, aber phänotypisch ähnlich sein können. Käufer und Besitzer werden aufgefordert, auf besonders gute Dokumentation zu achten.
Polski Owczarek Podhalanski
Cao Fila de Sao Miguel
Bordeauxdogge
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Napoletano
Cane Corsa Italiano
Staffordshire Bullterrier
Dogo Canario
Anatolischer Hirtenhund
Iberische Dogge
http://www.bullmastiffklubben.dk/index.php/da/o…vad-betyder-det
5. In Dänemark laufen doch noch viele gelistete Hunde umher. Alles nur heiße Luft?
Nein. Es gibt eine Übergangsordnung, die den Bestand schützt. Alle Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, dürfen weitergehalten werden (Auflage: kurze Leine und Maulkorb). Der Haken: es darf keine Besitzerwechsel mehr geben.
6. Die Gesetzesnovelle (ab 01.Juli 2014): Was ist neu?
Man darf bei schweren Beißvorfällen nun einen Sachverständigen zur Bewertung einbeziehen. Dieser muss auch die Umstände um den Vorfall herum würdigen (aus dem Spiel heraus, in Verteidigung). Die Polizei muss sich aber nicht der Meinung des Sachverständigen anschließen. Es wird präziser definiert, was ein schwerer Beißvorfall ist („Skambid“).
Zitat
Det vil sige to kriterier skal være opfyldt for at der vil være tale om skambid - hundens adfærd og selve skaden.
Das heißt, zwei Kriterien müssen erfüllt sein, damit von einem Skambid die Rede sein kann: das Verhalten des Hundes und die Verletzung selbst.
http://www.foedevarestyrelsen.dk/Leksikon/Sider…hunderacer.aspx
Allerdings: WENN ein Biss als Skambid eingestuft wird, DANN wird auch weiterhin eingeschläfert. Hundehalter haben nun auch den Weg eine Gerichtsinstanz anzurufen. Auch weiterhin bleibt der Hund während sämtlicher Ermittlungen in Obhut eines Tierheims.
7. Noch etwas zu beachten?
Ja! Unbedingt darauf achten, dass der Hund gechippt ist, bzw. der Chip auch lesbar ist. Am besten auch noch ein Halsband/Marke mit Telefonnummer verwenden. Fundtiere werden in Dänemark nur drei Tage untergebracht. Danach können sie vermittelt oder eingeschläfert werden. Läuft der Hund weg, bitte umgehend die Polizei verständigen und auf der Internetseite der zuständigen Polizei checken, ob der Hund in Obhut genommen wurde.
Beispiellink der Polizei für die öffentliche Bekanntmachung von Fundtieren (Suchbegriff: Fremlyste dyr)
https://www.politi.dk/Sydsoenderjyll…t/fremlystedyr/
8. Und der restliche Norden?
In Schweden gibt es keine Rasseliste.
In Norwegen hingegen gibt es eine Rasseliste (seit 2004), diese Hunde dürfen dort auch nicht in die Ferien:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier (Amstaff)
Fila Brasileiro
Tosa Inu
Dogo Argentino
Tschechoslowakischer Wolfshund