@ wahida
Für eine Reise innerhalb der EU brauchst Du eine gültige TW-Impfung. Dabei gilt der vom TA vorgenommene Eintrag. Wenn also TW nur bis 2013 eingetragen ist kannst Du
-Deinen jetzige TA bitten, die alte TW-Impfung bis 2015 gültig zu schreiben (mit seinem Stempel, der die Änderung legalisiert). Erfahrungsgemäß sind die Aussichten auf Erfolg eher gering.
-Deinen alten TA bitten, seinen Eintrag zu aktualisieren, was vermutlich ebenso geringe Chancen bietet
In unserem Impfpass ist zwar in der Sektion IV. für die TW-Impfung auch der LT-Aufkleber, die Gültigkeit aber trotzdem immer auf die drei Jahre geschrieben. Der TA hätte also, wenn er gewollt hätte, die drei Jahre eintragen können.
Vielleicht musst Du für die Reise also tatsächlich, sozusagen ein Jahr verfrüht, neu impfen lassen, dann aber gleich den 3-Jahreseintrag vorher mit dem Arzt abklären.