Zitatich bin absoluter Gegner von Kastration ohne medizinischen grund ( vom tierschutzgesetz auch verboten ).
ich mußte einen meiner rüden mit 10 oder 11 jahren wegen prostatazysten kastrieren lassen.
der Hund hat stark Muskulatur abgebaut , dafür fett angesetzt. als kurzhaariger Hund hat er so viel unterwolle entwickelt daß er erst getrimmt und dann geschoren werden mußte. fell war glanzlos.
vom wesen her ist er vom stolzen ( nicht aggressiven ! ) rüden zum langweiler verändert. obwohl die
Kastration so spät kam.
die Hündin meiner Freundin , mit ca. einem jahr kastriert , ist ein leben lang ein liebenswerter , leicht ängstlicher trottel geblieben.
Es ist durch das Tierschutzgesetz nicht verboten.
Richtig ist, dass das Gesetz eine Grauzone schafft, indem es zunächst sagt, dass die Entnahme von Organen von Wirbeltieren verboten ist. Dieses Verbot wird dann jedoch durch eine weit auszulegende Formulierung eingeschränkt:
ZitatDas Verbot gilt nicht, wenn
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
§ 6 Abs. 5
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Der Gesetzgeber hat hier einen riesigen Grauzonen-Aktionsradius geschaffen.
Natürlich werden von Kastrationsgegnern immer wieder Szenarien angeführt, dass dieser Paragraph nur für Katzen anzuwenden sei, für Hunde nicht gilt, weil sie zu beaufsichtigen seien.
Aber genau diesen Passus kann man ebenso als Kastrationserlaubnis auslegen, wenn man nur glaubhaft macht, es findet sonst eventuell "unkontrollierte Fortpflanzung" statt.
Sofern der Gesetzgeber hier nicht nachbessert und genauer ausformuliert, wird man hier kein generelles Verbot der Katrationen ableiten können....