Beiträge von Schnaudel

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    ist das echt so,das die handhabe da wäre,wenn man sagt das der hund nur zu besuch ist?

    Ehrlich, ich weiß nicht, inwieweit Besuche möglich sind. Ich könnte mir schon vorstellen, dass Behörden hier hellhörig werden wenn der in Mecklenburg gemeldete Halter nicht zusammen mit dem Hund in Hamburg ist. Der "Trick" ist ja weder neu noch originell. Natürlich kann so etwas unter Umständen gut gehen.

    Außerdem wäre mir das Risiko zu hoch, dass Nachbarn "singen". Im übrigen ist es auch so, dass die unerlaubte Haltung eines "gefährlichen Hundes" mit Bußgeldern belegt ist.

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    Herrje, fast alle Hundehalter melden, wenn die Hundesteuer am Wohnort der Eltern billiger ist, dort die Hunde an und da kommt keine Kritik, aber hier macht man dasselbe und auf einmal ist es ein Problem, weil es ja nicht erlaubt ist?

    Herrje, dann wird der Hund eben eingezogen, herrje, das macht dann ja auch nix.
    Ganz so einfach ist es eben hier leider nicht.

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    Dann das natürlich, wusste ich gar nicht... :???:
    Ich komme aus BaWü.
    Ja also wenn man zum Beispiel nen Pitbull hat und nach Hamburg umziehen will, geht das nicht?

    Sollte man auf jeden Fall im Vorfeld abklären, ansonsten, wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt das Hamburger Umland (Schleswig-Holstein), dann muss man in die Stadt pendeln. Das ist machbar. Das TH vermittelt fast alle Sokas ins Umland.

    Man muss ein "besonderes Interesse" nachweisen:

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    Das besondere Interesse …liegt vor, wenn die Halterin oder der
    Halter ein besonders geschütztes Interesse glaubhaft macht, auf Grund
    dessen die Untersagung der Haltung des gefährlichen Hundes gegenüber
    dem Schutzbedürfnis der Bevölkerungaußer Verhältnis steht. …“

    Aus:

    http://hamburger-tierschutzverein.de/cms/images/pdf…-du-03-2012.pdf

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    Also wäre dein größtes Problem wohl die Eintragung als Mischling bzw der damit verbundene Wesenstest.

    Das größte Problem ist, dass man bestimmte Rassen in Hamburg nicht halten darf, bzw. die Genehmigung dazu schlicht fast nie erteilt wird. Da hilft kein Wesenstest.

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    Ich verstehe leider kein Dänisch, aber nach der Übersetzung hört es sich ja so an, das der Hund sich losgerissen hat und einen anderen Hund verletzt hat. Schwer genug, das er zum TA muss, aber nicht lebensbedrohlich oder schwer genug, das er beim TA stationär bleiben muss.

    Ja. So ist es. Der Halter möchte anonym bleiben und bedauert den Vorfall.


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    Und es gäbe definitiv andere Vorgehensweisen, als diesen angreifenden Hund nun in die Todeszelle zu geben.
    Erstmal Maulkorbzwang, Leinenzwang, Hundetraining und später Wesenstest (um eventuell den MK Zwang oder Leinenzwang wieder aufzuheben).

    Da gehe ich mit Dir konform. Dem Hundehalter Auflagen zu geben, wäre ja vermutlich das, was hier in D passieren würde.

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    Politiets dødsdom skyldes, at den gamle jagt- og familiehund tilsyneladende umotiveret angreb en forbipasserende hund så voldsomt, at politiet vurderer, der er tale om en skambidning.
    Den sorte labrador er nu placeret på dødsgangen i et nordsjællandsk internat, hvorfra aflivningen sandsynligvis vil blive gennemført.

    Das Urteil zur Einschläferung wurde von der Polizei gefällt, weil der alte Jagd- und Familienhund offenbar ohne jede Motivation einen vorbeilaufenden Hund attackierte, und dies so heftig, dass es sich nach Bewertung der Polizei um einen Biss in Beschädigungsabsicht handelt. Der schwarze Labrador ist nun in einem Tierheim in Nordsjælland, dort wird er wahrscheinlich eingeschläfert.

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    Ejeren betragter hunden som venlig og omgængelig. Han har påpeget over for politiet, at hunden den pågældende dag blev luftet for første gang af et andet familiemedlem.

    Der Besitzer sieht den Hund als freundlich und umgänglich an. Er hat gegenüber der Polizei betont, dass der Hund am betreffenden Tag das erste Mal von einem anderen Familienmitglied ausgeführt wurde.


    *** Hab gerade nicht so viel Zeit: deswegen noch kurz: der andere Hund wurde schon schwerer verletzt, war aber nach Auskunft der TÄ nicht in Lebensgefahr. Der Labi wurde mit mehreren Hunden ausgeführt und hat sich von der Leine gerissen.
    Der Hund auf dem Foto ist nicht der betreffende Hund.

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    Ich würde mir an deiner Stelle sehr genau überlegen, was ich jetzt mache und mich richtig informieren. Ich kenne mich leider nicht mehr so gut aus, wie noch vor ein paar Jahren, aber soweit ich mich erinnern kann, ist es in Hamburg schier unmöglich geworden, einen Staff legal zu halten - und ja, den würde ich auch stark vermuten.

    Ist es immer noch.
    Hier ist z.B. ein aktueller Artikel auf Seite 8.
    http://hamburger-tierschutzverein.de/cms/images/pdf…-du-01-2013.pdf

    Von daher wäre ich, ich kann das nur nochmals betonen, wirklich im Fall der TS absolut vorsichtig. Es ist auch kein Geheimnis, dass von Zeit zu Zeit in Nähe der Auslaufgebiete kontrolliert wird, bzw. ich kenne einige, denen wegen Missachtung der Leinenpflicht Gelder aufgebrummt wurden.
    Das mit dem Freilaufen unter 12 Monaten stimmt zwar, aber nicht wenn man (zu hoher Wahrscheinlichkeit) mit einem gelisteten Hund unterwegs ist.

    Ich kann Dir für RLP und Hessen nicht antworten, aber in der letzten Ausgabe der "ich & du" vom Hamburger Tierschutzverein wurde über eine Hundehalterin berichtet, die extra von Hamburg nach Schleswig-Holstein umgezogen ist. Sie war langjährige Gassigeherin und wollte eine Staff-Hündin (in Hamburg als "gefährlich" gelistet) aus dem Hamburger TH aufnehmen.
    Die Erlaubnis wurde dazu von den Hamburger Behörden nicht erteilt, also zog sie nach Schleswig-Holstein um und hat den Hund aus dem Tierheim zu sich genommen, da dort eine legale Haltung möglich war.