ZitatEmpfehlung der LMU: alle 3 - 4 Jahre. Nach deren Empfehlung habe ich mich bislang gerichtet: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j….77880786,d.bGQ
Du könntest höchstens Deinen Tierarzt ansprechen, ob er Dir eine entsprechende längere Gültigkeit eintragen würde für SHP, das Ganze dann mit einem Stempel bestätigt.
Ich fürchte, in der Regel werden Betreiber einer Tierpension auf die Frist schauen, die im Pass eingetragen ist. Aber vielleicht lassen sie sich ja auch überzeugen.
Ein Problem könnte natürlich auch darin bestehen, dass der Impfstoffhersteller selbst die Impfung z.T. nur für 13 Monate, bzw. 15 Monate immunisierend betrachten. Diese wären ja nach April 2014 bereits abgelaufen.
Wenn Du doch erneut gegen z.B. SHP impfen lässt, dann achte auf jeden Fall auf den 3-Jahres-Eintrag. Meine TÄ trägt diese Impfung für drei Jahre ein, sie impft allerdings mit Nobivac.