An alle mit Hunden aus dem Tierheim: Hätte sich noch am Tag der Übernahme herausgestellt, dass der Hund ein entscheidendes Kriterium nicht erfüllt, über das während des Vermittlungsgesprächs ausführlich geredet wurde, hättet ihr die Vermittlungsgebühr wiederbekommen?
Ein Freund von mir fühlt sich von einem Tierheim über den Tisch gezogen. Er ist hundeerfahren und kann einen Hund den ganzen Tag um sich haben, da sein Beruf ihm dies erlaubt. Das einzige Muss: der Hund muss gern autofahren, da er täglich viele Stunden im Auto unterwegs sein würde.
Im Tierheim zeigte man ihm einen Hund, der angeblich sehr gern Auto fahre und der es erstmal auch wurde. Aus "versicherungstechnischen Gründen" konnte keine Probefahrt gemacht werden, erst nach Abschluss des Übernahmevertrages.
Der Hund war kaum ins Auto zu kriegen und die Fahrt war furchtbar, so dass mein Bekannter eine halbe Stunde später mit einem panischen Hund und zerbissenem, vollgekotztem und -gekoteten Kofferraum wieder vorm Tierheim stand. Dort nahm man ihm den Hund wieder ab, man weigerte sich jedoch, ihm die Vermittlungsgebühr bzw. einen Teil davon wieder auszuhändigen.
Im Vertrag steht leider nicht, dass die Vermittlung nur unter der Bedingung zustande gekommen ist, dass der Hund Autofahren verträgt. Drin steht lediglich der Beruf meines Bekannten (Fotograf).
Das Geld hat er nun als "Lehrgeld" verbucht und wird nicht weiter darum streiten ... aber ist das so üblich?
Im Tierheim stellte man sich auf den Standpunkt, dass der Betrag einzig für die Vermittlung erhoben werde, nicht für den Hund, und dass es daher unerheblich sei, ob die Vermittlung erfolgreich sei oder nicht, denn die Arbeit sei dieselbe gewesen. 