Die Häuserzeile in unserer Straße hat den Eigentümer gewechselt und gestern erhielt jeder ein Schreiben in dem darauf hingewiesen wird, dass die Hundehaltung in unseren Wohnungen nicht gestattet sei und dass vorhandene Hunde bis Ende des Monats "anderweitig untergebracht" werden müssen.
Tatsächlich ist die Haltung von Tieren laut des nach wie vor gültigen alten Mietvertrags verboten, jedoch gab der alte Vermieter, den die Häuser fast 30 Jahre gehörten, jederzeit mündlich sein OK zur Haltung von kleineren Hunden.
Insgesamt leben in den Häusern zur Zeit sechs Hunde und niemand (zwei notorische Nörgler ausgenommen) stört sich an ihnen.
Meine Nachbarin rief bei der neuen Eigentümerin an, aber die beharrt darauf, dass ihre Forderung rechtens sei, wovon ich noch nicht überzeugt bin.
Erweitert die mündliche Zusage, einen Hund halten zu dürfen, nicht den Mietvertrag eines Mieters? Unser alter Vermieter wäre bereit, den Hundehaltern zu bescheinigen, dass er ihnen seit Ewigkeiten die Hundehaltung gestattet hat. Hätte diese Zusage nun nach wie vor Gültigkeit? Und wie ist es mit dem Gewohnheitsrecht?
Der älteste Hund hier in den Häusern wohnt hier seit 14 Jahren. Man kann doch nicht verlangen, dass die ältere Frau den fast blinden Hund nach 14 Jahren von heute auf morgen abgibt?!! Und auch die anderen Hunde: Es ist nicht einer darunter, der auffällig ist. Auch Häufchen werden von jedem Halter weggemacht.
Kann die neue Eigentümerin die Abschaffung der Hunde verlangen?