ZitatOb es ein Gesetz dafür gibt weiß ich nicht, aber in den Bedingungen der Haftpflichtversicherung steht es so.
Doch, scheint es zu geben
Ich zitiere mich mal selber:
ZitatAlles anzeigenHunde betreffende Vorschriften aus anderen
Gesetzen (StVO, Bay. JG, OWiG)
Gesetzestexte
Kinder unter 14 Jahren sind idR als ungeeignet zum Führen großer § 28 StVO - Tiere
Hunde anzusehen – hier kann unter Umständen eine Beanstandung in
Form einer Verwarnung durch die Polizei erfolgen. Auch sind Hunde an Art. 56 Abs. 2 Nr. 9
stark befahrenen Straßen an der Leine zu führen und dürfen sich nicht BayJG
allein auf der Straße bewegen. Diese Regelungen sind in der
Straßenverkehrsordnung (§ 28 StVO) zu finden.Gefunden bei G**gle unter dem Stichwort "StVo Tiere"