Beiträge von puckishGirl

    war gerade auf einer Tierseite im I-net und könnte :zensur:
    in einem Inserat bietet sich jemand als Tierschützer zur Welpenrettung an - seine weiteren Inserate: 1)Mischling will decken 2) Mischlingsdame erwartet Welpen. Alles als sogenannte Puggles der F2 Generation

    Okay, die Vermehrer ändern sich nie und finden immer neue Maschen, aber unter dem Deckmäntelchen des Tierschutz macht es mich echt doppelt sauer

    PG *immer noch wütend*

    hi,
    das wird sicher sehr variieren, und kommt drauf an, was alles in den NK enthalten ist.
    Meine Freundin z.B. muss Kleinreperaturen bis 70€ / Auftrag selbst tragen, Schneeräumung, ebenso die Müllabfuhr und den jährl. Schornsteinfeger, außerdem den TV-Kabelanschluss. Wenn das alles bei Dir in den NK enthalten ist, kann es schon hinkommen
    Dann kommt dazu, ob die Vermietung über eine Verwaltung oder direkt über den Eigentümer läuft.
    Musst halt genau schauen, was mit den NK abgedeckt werden soll

    viele Grüße
    PG

    Scheint man nicht drumherum zu kommen
    Landeshundeverordnung
    (3) Alle gefährlichen Hunde müssen ab dem siebenten Lebensmonat außerhalb eines eingefriedeten Besitztums stets einen beißsicheren Maulkorb tragen. Die Behörde kann bei tierärztlicher Indikation Ausnahmen von der Maulkorbpflicht zulassen, soweit dadurch keine Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu befürchten sind. Die Ausnahmegenehmigung erlischt bei Aufgabe der Haltung des Hundes.

    mehr Infos zum Antrag
    http://www.berlin.de/ba-marzahn-hel…d_maulkorb.html

    Allerdings - was zählt als med.Indikation? Da kann Dir nur ein TA weiterhelfen denke ich mal