Beiträge von wildsurf

    also wir haben das mit unserem so gemacht:
    die ersten 5-7 Nächte neben dem Bett, dann immer einen Meter (ca.) pro Nacht weiter weg vom Bett. Nach etwa einer Woche stand sein Körbchen dann im Flur draussen, wo es heute noch steht. (nur schläft er jetzt neben statt im Körbchen....)

    Ohh ist der süüsss :herzen1: der dürfte bei uns auch einziehen :^^: Und wenn er deine Verwandtschaft mit den süssen Augen anguckt schmelzen die bestimmt dahin. Mach dir keine Sorgen, junge Hunde erobern Herzen im Sturm.
    Und sonst.... was solls. Unsere Verwandtschaft findet unseren Hund dreimal zu lebhaft und zweimal zu quirlig und einmal zu gross =) Dann bleibt er halt zu Hause wenn wir auf Besuch gehen. Halb so schlimm. Man kann sich arrangieren.
    Habt ihr einen Zaun um euren Garten oder bindet ihr in an ein langes Seil wenn er draussen ist? Das wird er bestimmt geniessen, alles beobachten, erschnüffeln, zugucken.

    Viel Spass mit eurer Fellnase (und schön Arnika auf die Ferse schmieren, 4-6Mal am Tag =) )

    Ich persönlich finde es irgendwie tragisch wenn ich die Balljunkies bei uns im Park sehe. Einer ist ein Fresbeejunkie, wehe die Scheibe hängt im Baum, der Hund klettert einfach hinterher. Egal wie hoch rauf, das Ding muss her! :irre:
    Es gibt Leute die das witzig finden, ich finde es aber nicht witzig wenn ein Hund sein arttypisches Verhalten nicht mehr auslebt und nur noch hinter dem blöden Ding herjagt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass es sehr darauf ankommt wie lange ein Hund schon Junkie ist und wie stark. Evtl wäre eine "kombinierte Kur" ein möglicher Weg. Zuerst voller Entzug, dann gezieltes aufbauen von Impulskontrolle und das Bällejagen in gute Bahnen lenken.

    Aber als Laie denke ich ist man da selber recht schnell am Anschlag und braucht eine erfahrene Person als Unterstützung.

    Also bei uns in der Schweiz ist es folgendermassen:

    In Wildschonrevieren und Naturschutzgebieten herrscht absolute Leinenpflicht. Bei einem freilaufenden Hund wird der HH gebeten den Hund an die Leine zu nehmen. Erfolgt dies nicht oder man motzt, kann eine Verzeigung der Polizei folgen.

    Wird ein Hund egal wo, beim wildern erwischt, erhält der HH eine schriftliche Verwarnung der Polizei. Beim zweiten Mal wildern dürfte der Hund erschossen werden, sofern der HH verzeigt wurde.

    Ist der HH nicht bekannt, entscheidet die Bezirks- oder Gemeindeverwaltung ob der Hund zum Abschuss freigegeben wird.

    In Kantonen mit genereller Leinenpflicht kann es eine Verzeigung geben wenn man erwischt wird ohne Leine. Abgeschossen darf der Hund aber nicht werden.

    In den Kantonen ohne generelle Leinenpflicht darf die Gemeindeverwaltung festlegen, wann die Hunde wegen dem Wild (Setzzeit) an die Leine müssen. Wird man dann erwischt, erfolgt eine Verzeigung.