Ist es da wirklich weit hergeholt, dass der Halter eines angeleinten Hundes eine Teilschuld bekommt, wenn sich jemand vor dem Hund erschreckt, auf die Straße springt und dort verunfallt?
Ja, das finde ich etwas weit hergeholt. Niemand könnte sich mehr mit seinem angeleinten Hund in die Öffentlichkeit wagen, denn es könnte ja sein, daß jemand sich erschreckt.
Mehr als den Hund an der Leine führen, kann kein Hundehalter tun. Wenn das nicht ausreicht, müsste ein generelles Hundeverbot für die Öffentlichkeit ausgesprochen werden.