Beiträge von Quebec

    Wenn im Kaufvertrag explizit steht, dass der Welpe als ZUCHThund verkauft wurde...

    Ob nun mit oder ohne Aufpreis, solch eine Formulierung zeugt nicht von besonderer Intelligenz. Denn auch ohne Aufpreis kann ich dann klagen, wenn sich später zuchtausschließende Mängel herausstellen.

    In meinen Kaufverträgen steht, ich erwerbe einen Familienhund :D


    Zuchtausschließende Fehler bei der Wurfabnahme (beim ACD z.B. ein oder beidseitige Taubheit) werden in den Papieren bei der Erstellung vermerkt INCL. dem damit zusammenhängendem Zuchtverbot.Volle Papiere hat der Welpe trotzdem!

    Richtig, die Ahnentafel wird bei den Neufundländern "Z" gestempelt. Auf die Ahnentafel hat jeder Welpenkäufer von FCI/VDH Hunden Anspruch.

    Kastration nur wenn Tierärztlich notwendig (erwünscht), keine Zucht mit Hunden außerhalb demvon der FCI anerkannten Zuchtverbandes. Ein weiterer Einsatz des Hundes zur Reproduktion oder sonstigen Vermehrung wird dem Käufer untersagt.
    Das hat nichts mit "Macken" des Züchters zu tun, sondern man will damit vermeiden, dass x beliebige Hunde ohne vorherige Untersuchungen gezüchtet werden.

    Und wie kontrollierst Du die Einhaltung deiner Vertragsklauseln?

    Wohnen die Welpenkäufer alle bei dir "um die Ecke"?

    Was ist, wenn ein Rüde aus deiner Zucht ohne ausdrücklichen Wunsch der Besitzer eine läufige Hündin deckt, soll ja auf Spaziergängen vorkommen, ein Ups-Deckakt, der Hündinbesitzer aber die Welpen will?

    Ansonsten kenne ich es so, das wenn man einen Zuchthund kauft einen eventuellen Aufpreis zahlt

    Ja, wenn ich einen erwachsenen zur Zucht zugelassenen Hund kaufe, zahle ich mehr als den üblichen Welpenpreis.

    Beim Welpen kann kein Züchter wissen, ob er zuchttauglich wird. Ausnahmen, Welpen, die schon zuchtausschließende Fehler aufweisen, die sind natürlich von vornherein ausgeschlossen.

    Ich bin erstaunt, was sich Züchter anscheinend so einfallen lassen.

    Ich habe bei meinen 8 Neufundländerwelpen jeweils nur eine Klausel im Kaufvertrag gehabt und zwar, sollte ich den Hund, aus welchen Gründen auch immer, nicht behalten können, muß der Züchter vorab informiert werden.

    Bei den beiden Neufundländerinnen und Idefix aus dem Tierheim, ebenso.

    Finn ist ein Handschlagkauf von einer jahrelangen Bekanntschaft, die weiß, daß kein Hund jemals die Familie verlassen wird.

    Steinchen schmeissen nützt nichts, genauso wenig wie ein Schreckschuß. Die Vögelchen flattern hoch um sich dann genüßlich wieder auf den Baum zu stürzen :D

    Erst seit er die Blinkerdinger hängen hat, hat er Ruhe.

    So lange es noch depperte Hundebesitzer gibt, die rücksichtslos mit ihren Hunden ihre Umwelt nerven und belästigen oder gar gefährden werden wir "guten" Hundehalter immer die Gekniffenen sein. Und das wird solange so bleiben, solange jeder Doofmann sich 'mal eben' einen Hund anschaffen kann...

    Nun ja, aber auch dem "guten" Hundehalter kann mal der sonst wohlerzogenen Hund durchgehen, andere belästigen oder sogar gefährden. Deswegen ist man ja nun kein Doofmann.

    Ich finde bei Haftungsfragen im Bezug auf Hunde gibt es mehr Schutz für die (vermeintlichen) Opfer als für den Hund/Halter. Was ich persönlich total ungerecht finde!!

    Ist es auch zum Teil, ungerecht. Dieses Unrecht hat uns die Gefährdungshaftung beschert, die von vornherein befindet, mit Hund gefährde man die Umwelt.

    Vielleicht sollte man in Zukunft nur noch mit einer Katze vor die Tür gehen. Aber wer weiß, was dann passiert :lol: