Wenn ich, sagen wir mal, im selbsternannten Verein jemand nicht haben möchte, schmeiß ich Ihnen raus. Entweder er passt sich an, oder lässt es bleiben.
Der VDH ist so ein Macht in der Hundewelt, warum kann er Rassehundevereine nicht ausschließen?
Davon abgesehen, daß Du keinen Verein selbst ernennen kannst, muß jeder Verein eine Satzung haben, die bei einem Amtsgericht hinterlegt ist. Das geschieht nach Prüfung, ob denn diese Satzung auch mit dem im BGB festgeschriebenen Vereinsrecht konform geht.
Lies dir mal die Satzung des VDH durch und Du wirst feststellen, daß es nicht so einfach ist einen einmal aufgenommen Verein wieder los zu werden.
Selbst, wenn der VDH einem RZV sämtliche Verstöße, die zu einem Ausschluß führen nachweisen könnte, kann dieser immer noch Gerichte anrufen.
Due Urteile, die dort ergehen sind oftmals nicht nachvollziehbar. So jedenfalls meine Erfahrung.