Mein Mann bekommt nochmal gefüllte Paprikaschote und ich mach mir einen Hotdog mit super viel Käse ![]()
Beiträge von Quebec
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Rechtssicherheit soll das geben. Und würde es auch tun, wenn man Vereinssatzungen nicht auf einer Serviette mit "Wird scho' schiefgehen" - Einstellungen und nach dem 4. Bier schreiben würde, sondern das ganze an einen Anwalt gibt.
Ich weiß ja nicht was Du so für Vereine kennst, ich kenne keinen derart.
Ab jetzt ist es nur noch

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Verstoß gegen die Satzug oder auch gegen Gesetz alleine reicht nicht aus, wenn die Satzung nicht einen Passus enthält der dem Vorstand die Macht gibt Satzungsverstöße mit Ausschluss zu ahnden...
Meine Güte, was für eine Erbsenzählerei.
Wenn Verstöße gegen die Satzung oder Ordnungen nicht auch in der Satzung geregelt werden, wozu braucht es dann eine?
Nur um die hehren Ziele eines Vereins aufzuzählen wohl kaum.
Die Satzung regelt das Miteianander im Verein und spricht selbstverständlich auch die Regularien bei Verstößen an und wer (Vorstand) Strafen aussprechen kann.
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Wenn der "Dorfverein" ein nichtrechtsfähiger also nicht eingetragener Verein ist, spielen auch die Regelungen in der Satzung keine Rolle.
Handelt es sich aber um einen eingetragenen Verein e. V. muß die Satzung (Satzungsentwurf) den Pflichtbestimmungen des BGB entsprechen, sonst wird er nicht ins Vereinsregister eingetragen.
Und ja, auch ich habe es erlebt, wie Vereinsmitglieder sich per Gericht gegen einen Vereinsausschluß gewehrt und gewonnen haben. Trotz Verstoßes gegen die Satzung.
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Wie sieht es denn dann mit den Züchtern aus für die es keinen Rassehundeverein im VDH gibt:
Es ist ja wohl klar, wenn es keinen die Hunderasse vertretenden Verein in Deutschland gibt, kann der auch nicht Mitglied im VDH sein.
Da kann dann der Züchter die Dienstleistungen, die normalerweise der RZV bietet, vom VDH in Anspruch nehmen.
Er ist dann Züchter im VDH, aber kein Mitgliied mit Stimmrecht, wie die Vereine. -
Ein Vorwurft gegenüber den Rassezuchtvereinen ist also in gewissem Sinne durchaus berechtigt, man könnte Satzungen anpassen, Kontrollen erhöhen etc.
Die Satzungen der meisten RZV sehen schon reichlich Möglichkeiten vor, Züchter, die sich nicht an die Regeln halten zu sanktionieren. Selbst, wenn diese Regeln noch verschärft würden, hielte es keinen Züchter davon ab zu klagen.
Auch der VDH könnte mehr tun, z.B. könnte man das im Verhältnis zu den Züchtern vertraglich regeln, Konventionalstrafen einführen, usw, usf.
Konventionalstrafen bei Zuchtverstößen regeln ebenfalls die RZV.
Gibt es alles

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Der VDH und seine Vertreter besuchen doch gar keine Zuchtstätten; das tun allenfalls Zuchtwarte der jeweiligen Rassezuchtverbände.
Wieso gibt da jemand seinen Namen als Siegel her? Machtmonopol, Machtdenken?
Vereine nicht Verbände.
Was hat das Gütesiegel mit Machtmonopol und Machtdenken seitens des VDH zu tun?
Die Züchter holen sich dieses Siegel freiwillig gegen Gebühr vom VDH

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Nur mal so zur Erklärung.
Das VDH-Gütesiegel für Züchter sagt nicht aus, daß dieser Züchter keine brachycephalen oder anderweitig, z. B. Ridgeback, als Qualzucht eingestufte Rassen züchtet und stets von allen Erbkrankheiten freie Hunde hervor bringt.
Es besagt nur, daß es eine den Anforderungen des VDH entsprechende Zuchtstätte ist. Das betrifft die Unterbringung der Hunde, die Sauberkeit, Pflegezustand der vorhandenen Tiere und den Umgang mit diesen.
Warum da und nicht bei Brachycelophie?
Brachycelophie - Rundköpfigkeit ist zwar eine erbliche Deformation des Kopfes, kommt aber bei einigen Hunderassen (auch Katzen) vor und muß nicht per se als Qualzucht gelten. Was züchterisch daraus gemacht wurde, das ist die eigentliche Qual für Mops und Co.
Ich bin da ganz bei dir, wenn man verlangt, daß der VDH Richtlinien findet, die die Zucht mit stark brachycephalen Hunden eindämmt oder verbietet. Dazu müßte es aber einen wissenschaftlichen Leitfaden geben, der besagt, bei diesem Erscheinungsbild geht es noch, bei diesem nicht.
Würde der vdh sich offen von manchen Rassen distanzieren und damit auf seiner Seite Stellung nehmen wären sicher einige Züchter raus ohne Rechtsstreit
...und würden munter, wie es schon jetzt in Massen geschieht, ohne Zuchtverband züchten.
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Sicherlich kann der rechtliche Weg sollte zu einem solchen kommen langwierig sein. Aber der VDH hat von der FCI als Mitglied die Zuchtbuchführung auferlegt bekommen. Sprich er könnte nach einer beschlossenen Erweiterung der Durchführungsbestimmungen der Zuchtordnung hingehen und Vereinen, die dann gegen diese verstoßen keine Ahnentafeln mehr ausstellen.
Wie andere schon ausführten werden Ahnentafeln von den zuchtbuchführenden Vereinen und nicht vom VDH ausgestellt.
Nur einige wenige Hunderassen, die nicht durch einen Verein in Deutschland vertreten sind, erhalten die Ahnentafeln vom VDH.Der Crux mit der Brachycelophie ist doch, daß das für den Tierschutz zuständige Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dem Zuchtverband, den Zuchtvereinen empfiehlt nicht mit betroffenen Tieren zu züchten. Nur starke Formen der Brachycelophie gelten als Qualzucht und wären somit verboten. Bloß wer bestimmt was stark und was nicht stark ist?
Ich habe es schon einmal geschrieben, solange der §11b so schwammig geschrieben ist, jeder definieren kann wie er will, sind dem VDH die Hände gebunden. Er kann ebenfalls nur Empfehlungen aussprechen.