Jeder RZV ist verpflichtet im Zuchtbuch ein Register zu führen, in das Hunde aus nicht FCI assoziierten oder dem FCI angehörigen Vereinen eingetragen werden können. Das geschieht auf Antrag des Hundehalters und je nach Verein nach Prüfung des Phänotyps.
Ob dieser Hund dann auch zur Zucht zugelassen wird, das entscheiden die RZV allein.