Beiträge von Quebec

    Staupe kann jeden Züchter treffen, seriöse und unseriöse.

    Die Züchterin meines weiß-schwarzen Neufundländers, sie züchtet seit 25 Jahren Neufundländer, hat sich, als sie mit einem ihrer Hunde in der Tierklinik war, die Staupe nach Hause geholt.

    Von dem Achterwurf haben nur 2 Hunde überlebt. Meiner und eine Wurfschwester. Die Staupe brach bei den ersten Welpen aus nachdem sie ca. 14 Tagen bei ihren Besitzern waren. 2 starben innerhalb von 14 Tagen, 4 wurden eingeschläfert als die Nerven befallen waren und klar war, es gibt keine Heilung mehr.

    Ich bin mit meinem Welpen zum TA weil er Schnupfen hatte. Es grasierte gerade mal wieder Staupe in Berlin und meine Tierärzte haben sofort Blut, Urin und Schleimhäuteabstrich genommen und ins Labor geschickt.
    Urin und Schleimhäute zeigten keine Erreger, aber im Blut konnte er nachgewiesen werden.

    Sofortige hohe Gaben Antibiotika haben Schlimmes verhindert. Er hat heute ein sogenanntes Staupegebiss, ist sonst aber topfit.

    Meine Züchterin hat übrigens allen Welpenkäufern sofort den Kaufpreis erstattet. Sie konnte damit zwar das Leid nicht mildern, aber es war eine tolle Geste, denn Schuld hatte sie nun wahrlich nicht.

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    Zitat

    Halloooooo?

    Das ist ja wohl voll anmaßend.. Nur weil wir hier das meist können, muß das noch nicht jedem gelingen...
    Was soll jemand tun, den solches Verhalten aus der Fassung bringt???? Den Hund abgeben? Nachts um drei rumlaufen, damit man ja keinen trifft???? Und ewig an der Leine mit Maulkorb laufen ist auch Zwang. Alles ist Zwang. Die Leine ist Zwang. Daß der Hund bei uns lebt ist Zwang... Mann, mann, mann... Wie kann man nur so verbohrt sein....

    Wenn es hilft und niemandem schadet, wo ist das Problem???

    Und es sind Hunde, keine Überwesen...

    situationsbedingtes Handeln....

    Was ist "voll anmaßend"?

    Das ich es nicht als "natürlich" empfinde, wenn man seine eigene Unfähigkeit am Hund ausläßt?

    Das ich der Meinung bin der oder die HH sollten erstmal an sich arbeiten, sich kompetente Hilfe holen?

    Woher weißt Du, daß es dem Hund geholfen und nicht geschadet hat? Hat er es Dir gesagt?

    Ja, es sind Hunde und keine Überwesen. Darf man sie deswegen mit Halti, Stachelhalsband, Wurfketten und anderen "sanften Hilfen" traktieren?

    Situationsbedingtes Handeln ist für mich ein Geschehen, was im Augenblick in dieser Situation entsteht, z. B. ein Festhalten im Fell oder ein zur Seite schubsen. Aber niemals Wochenlanges benutzen z. B. eines Halti´s.

    Wer hier verbohrt ist, darüber läßt sich streiten. Aber bitte bedenke bei aller kontroverser Meinungsäußerungen Deinen Ton.

    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    Wie so ist es "natürlich", daß sie sich "nicht als souveräner Hundeführer" präsentieren kann?

    Gerade dann, wenn ein Hund mal schwierig wird, ist meine Souveränität gefordert. Ein Hund der lieb und brav vor, neben hinter mir her trottet, nie auch nur zu einem anderen rüber schielt, geschweige denn hinläuft, der brauch meine Souveränität nicht zu spüren bekommen.

    Und Dein zweiter Satz, den ich dick markiert habe, sagt doch alles aus.

    Sie, die HH, tut dem Hund Zwang an, damit sie Sicherheit, Vertrauen und Souveränität wieder erlangt.

    Das soll der richtige Weg sein?

    Für mich nicht!

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    Hallo Jörg,
    ich muß hier mal etwas klar stellen.

    Der VDH ist nicht gerügt worden, weil er andere "Züchter" schlecht macht.

    Es gab eine Klage vor dem Bundeskartellamt wegen des Verstoßes gegen das "Wettbewerbsrecht".

    Dem VDH wurde vorgeworfen

    1. Hunde ohne VDH/FCI Ahnentafel dürfen in VDH-Mitgliedsvereinen nicht zur Zucht eingesetzt werden, sowie Hunde mit VDH/FCI Ahnentafeln von VDH-Mitgliedern dürfen nicht außerhalb des VDH/FCI zur Zucht eingesetzt werden.

    2. Der VDH läßt keine Hunde ohne VDH/FCI anerkannter Ahnentafel zu seinen Zuchtschauen zu.

    3. Der VDH verbietet den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereine auf Zuchtschauen außerhalb des VDH/FCI-Bereiches auszustellen.

    4. Einige VDH-Mitgliedsvereine lassen keine Registrierung von Hunden ohne VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln zu.

    Im 1. Punkt folgte das Bundeskartellamt dem VDH, der durch Darstellung seiner Satzungsziele insbesondere "rassereine, gesunde Hunde" zu züchten, tierschutzrechtliche Auswirkungen deutlich machen konnte.

    Für Punkt 2 - 4 verpflichtete sich der VDH, daß seine Mitgliedsvereine ein Register (Livre d `attend) als Anhang zum Zuchtbuch zu führen haben. Dort kann - auf Antrag - jeder Hund ohne VDH/FCI-anerkannter Ahnentafel eingetragen werden. Allerdings erst nach einer von zwei Zuchtrichtern durchgeführten phänotypischen Rassebestimmung.
    Die Zuchtzulassungsbestimmungen der VDH-Mitgliedsvereine bleibt unberührt.

    Also, wenn Du schon das Urteil des Bundeskartellamtes bemühst, dann solltest Du auch schreiben um was es ging und nicht hier etwas "behaupten". Eine Vorgehensweise, die Du an anderer Stelle bemängelst.

    Wie und unter welchen Zuchtordnungen im DRC-Soltau gezüchtet wird, ist im Internet nach zu lesen. Es gelten für alle Rassen, die dort gezüchtet werden die gleichen Zuchtbestimmungen. Es wird auf die rassespezifischen Erkrankungen keine besondere Aufmerksamkeit gelegt.
    Untersuchungen und Tests, die in VDH-Vereinen schon längst Routine sind, gibt es dort einfach nicht. Es gibt z. B. keine zentrale Auswertungsstelle für HD/ED/OCD Röntgenaufnahmen. Schon gar nicht gibt es einen Obergutachter.
    Das alles sind Tatsachen und keine Behauptungen.

    Und wenn Du dich mit der Kynologie beschäftigt hast, mußt Du auch fairerweise zu geben, daß sich erst wirklich in den letzten 10 Jahren, die Wissenschaft intensiv mit der Erforschung der Gene des Hundes beschäftigt. Das nicht viel mehr Hunde z. B. mit erblichen Erkrankungen des Bewegungsapparates geboren werden, ist letzendlich ein Verdienst der Züchter, die immer schon den "Verdacht" Erblichkeit hatten und selektiert haben.

    Ein Züchter kann noch so sauber und ordentlich seinen Zwinger führen, Welpen liebevoll aufziehen, gut sozialisiert an den Welpenkäufer abgeben und hat trotzdem genetische kranke Tiere in die Welt gesetzt. Und das nur, weil er eben nicht über das Hintergrundwissen verfügt, was ihm ein großer Verband bietet.

    Wer heute noch meint, er habe alles getan, wenn er zwei, durch einen TA untersuchte und für gesund befundene, Hunde verpaart, der spielt in meinen Augen russisches Roulett.

    Ein einziger engagierter Welpenkäufer, mit einem genetisch kranken Hund, kann für solch einen Züchter, dank des Verbraucherschutzgesetztes - Gewährleistung - finanziell an den Rand des Ruins gebracht werden.

    Abgesehen von dem Leid des kranken Hundes und des Leidens der Welpenkäufer, ist es das wert?

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    Nur mal der Ordnung halber.

    Der Tierschutzbund oder Tierschutzverein hat keinerlei rechtliche Befugnisse.

    Wenn dort eine "Anzeige" wegen des Verdachts auf Vernachlässigung eines Tieres eingeht, können die Mitarbeiter des TS nichts gegen den Willen des Tierhalters unternehmen. Das heißt im Klartext, wenn ich die nicht in mein Haus/Wohnung lassen will, muß ich das nicht. Ich brauche noch nicht mal ein Wort mit ihnen sprechen, geschweige denn mich rechtfertigen.

    Sollten Mitarbeiter des TS den Verdacht haben, es geht beim Tierhalter irgend etwas nicht mit rechten Dingen zu, können sie, genau wie jeder Mensch, bei der Polizei oder beim Ordnungsamt eine Anzeige erstatten.

    Mehr Möglichkeiten haben Tierschutzorganisationen nicht.

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

    Hallo Justin,
    gerade bei einem Ausstellungshund ist das Wesen nicht sekundär. Ein Hund der nicht wesensfest ist, wird den Ausstellungsstreß nicht so ohne weiteres wegstecken.
    Er wird sich nicht im Ring von einem Fremden anfassen lassen, sogar ins Maul, denn es wird ja auch das Gebiss kontrolliert.
    Gerade Ausstellungshunde haben meistens das bessere Nervenkostüm, sind gelassen bei dem Trubel, der um sie herum herrscht und sind deshalb als Familienhunde hervorragend geeignet.

    Sicherlich kann man den Welpen von einem TA untersuchen lassen. Doch was wird der feststellen? Kann er Dir irgendetwas über Erbkrankheiten in den Linien dieses Welpen sagen? Weiß er, was für Untersuchungen die Elterntiere, die Ahnen dieses Hundes durchlaufen mußten um zuchttauglich zu sein? Nein, diese Fragen kann Dir kein TA beantworten.
    Er kann Dir sagen ob der Welpe eine akute Krankheit hat oder nicht. Aber ob er eine ED, HD oder Herzkrankheit entwickeln wird, kann er nicht sagen.

    Nur eine kontrollierte Zucht, kann auf Dauer diese und andere vererbbare Krankheiten einschränken.

    Gruß Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs