Gewerbsmäßig wäre es doch erst, wenn die Jugendliche regelmäßig mehrere Hunde gegen Entgeld Gassi führt.
Wenn ich aber, die Nachbarstochter bitte, ein- zweimal die Woche meinen Hund eine Stunde spazieren zu führen, ist es das gleiche, wie Babysitten.
Wer fragt da nach regelmäßiger Erwerbstätigkeit?
Es geht bei dieser Versicherungsklausel ausschließlich um die Unterbringung eines Hundes bei gewerbsmäßig tätigen Hundesittern. Gassiediensten, Hundepensionen und drgl. Diese müssen eine "Betriebshaftpflicht haben, damit die Haftpflichtversicherung des Hundehalters nicht für etwaige Schäden eintreten muß.
Das sind also zwei Paar Schuhe.