Bei uns ist das sogar von der Gemeinde geregelt. Und zwar steht dort das man seinen Hund nur von Menschen ausführen lassen darf die ihm Kräftemäßig auch gewachsen sind.
So ist das in den meisten Hundehalterverordnungen formuliert. Was heißt nun aber "kräftemäßig"?
Sind körperliche Kräfte gemeint, dann ist fast jede Frau die einen Hund über 40 kg führt, diesem unterlegen. Geht es in die größeren Gewichtsklassen, sind das auch Männer.
Ich dürfte also gar keinen Neufundländer, geschweige denn drei (wie bis vor kurzem), führen.
Mit kräftemäßig kann und wird die mentale Kraft gemeint sein. Nimm doch das Beispiel gewerbsmäßige Gassigeher. Die dürften keine Hundegruppen von 5 - 6, manchmal mehr, Hunden führen, wenn es nicht gerade Chihuahua wären. Der § 11 macht sie ja nicht zum Hulk, sondern bescheinigt nur, daß sie den Sachverstand haben, mehrere Hunde zu führen.
Da ich das 13 jährige Mädchen nicht kenne, nicht weiß, wie vertraut und durchsetzungsfähig sie mit Hunden ist, auch nicht weiß, wie leichtführig der Schäferhund ist, würde ich nicht pauschal behaupten, sie kann mit dem Hund nicht zuverlässig umgehen. Ich kenne Hundesportvereine, da trainieren so junge Menschen Gebrauchshunde in der Ipo, Obedience und Rettungsarbeit. Warum nicht? Ist doch ein tolles Hobby.