ZitatAber das ist doch - prinzipiell - beim Hund anmelden wurscht, ob der HH ne körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung hat?
Beim Anmelden eines gelisteten Hundes nicht, da durch eine solche Beeintraechtigung die Haltungsauflagen nicht zu erfuellen sind.
Aber ich finde auch das die Sache mit dem Amtsbetreuer ein wenig zu tief in die Privatsphaere des TS graebt.....ob seine Art der Amtsbetreuung ein Hinderniss ist wird ihm das Amt erklaeren...uns hier geht das doch nicht wirklich etwas an.