Das war das Neueste von Ende Dezember zum schon leider ewig bestehenden Thema
"Der Deutsche Bundestag hat in seiner 214. Sitzung vom 13.12.2012 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen u.a. ein Sodomieverbot verabschiedet. (vgl. BT-Drucks. 17/10572 + 17/11811)
Danach gilt das Verbot \"ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.“ (§ 3 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes)
Nach einer trotz der späten Abendstunde lebhaften Debatte verkündete um 23:16 Uhr die Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckart das Ergebnis; vgl. Sitzungsprotokoll ab Seite 26357, hier: 26368.
Damit krönen sich in einem ersten wichtigen Schritt die unermüdlichen Bemühungen der engagierten Tierrechtlerin Ulla Saure und ihrer Crew, die in zahllosen Demonstrationen, Mahnwachen, Korrespondenzen mit Abgeordneten, Fachleuten, Parteien, Aufbereitung des Diskussionsstandes ganze Arbeit geleistet haben.
Mit diesem neuen Sodomieverbot ist Rechtsgeschichte geschrieben worden !
Nachdem im Verlauf der Liberalisierung des Sexualstrafrecht Ende der 60er Jahre das seinerzeit in § 175 b des Strafgesetzbuchs normierte Sodomieverbot ersatzlos gestrichen wurde, galt es den Wandel der herrschenden Rechtsauffassung im Verlauf der letzten Jahrzehnte nachzuvollziehen und die Notwendigkeit eines erneuten Sodomieverbots überzeugend darzulegen.
Ulla Saure und ihre Crew sowie alle Mitstreiter/innen werden aber trotz des heutigen Freudenfestes die Hände nicht in den Schoß legen, sondern nach gezielter Analyse der konkreten Verfolgungsmöglichkeiten der Sodomisten und deren Umsetzung sich in einem weiteren großen Schritt für das große Ziel engagieren, die Sodomie als Straftat verfolgt zu wissen und nicht als bloße
Ordnungswidrigkeit.
Dieses Gesetz dokumentiert weit über die Fragen von Moral und Anstand hinaus, dass der sexuelle Mißbrauch von Tieren deren höchstes Gut, nämlich ihre Würde und ihre sexuelle Integrität, nachhaltig verletzt.
Das konnte von einer Gesellschaft, welche dem Schutz der Tiere sogar Verfassungsrang eingeräumt hat und durch das Tierschutzgesetz ihre Mitgeschöpflichkeit ausdrücklich anerkennt, nicht länger hingenommen werden.
Bei allen sonstigen kontroversen politischen Diskussionen über die Tierschutznovelle gebührt hier dem Deutschen Bundestag und dem Deutschen Bundesrat höchster Dank ! http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17214.pdf
aus:
http://www.facebook.com/#%21/pages/Sto…uch-von-Tieren/"
Es ist zum Glück mittlerweile verboten
LG Birgit