Hi,
ich kenne es aus meiner Zeit in der Versicherungsbranche so, dass als Mietschäden höchstens die festverbundenen Teile als Mietsache angesehen würden. Wären in deinem Fall also die Türen - Tapete und Teppichboden ist kein festverbundener Teil der Mietsache und somit nicht ersatzpflichtig.
Ich würde mich an deiner Stelle nochmal mit der Versicherung direkt in Verbindung setzen - es ist ja nicht selten, dass Schadenersatzansprüche erstmal pauschal abgewiesen werden.
LG Birgit