Beiträge von Die Swiffer

    Eine umsetzbare Alternative wird es nicht geben

    Es gibt sehr wohl andere Einrichtungen, als die HHF, ohne dass die Tiere Tierschutzrelevant gehalten werden.

    Ja, auch dort kommen Beißeren vor, auch dort verletzen sich immer mal wieder Hunde. Aber zumindest halten die Einrichtungen sich i.d.R. an die Vorschriften. Das ist dann wohl doch ein kleiner Unterschied.

    Ist meine Einrichtung unter dem Deckmantel Tierschutz dann vielleicht tierschutzwidrig oder arbeite ich sauber und halte mich an die Vorschriften und Auflagen.

    Und nein, da muss ich nicht auch B sagen, nur weil ich A gesagt habe.

    Das Problem, wohin mit gefährlichen Hunden, besteht aber nicht seit gestern - das gibt es schon lange. Zum Glück gibt es immer mehr Einrichtungen, die die Kapazitäten und fachkundiges Personal haben und auch immer mehr Möglichkeiten für die Mitarbeiter, sich entsprechend weiterzubilden.

    Dennoch wachsen die Unterbringungsmöglichkeiten nicht parallel zu der Anzahl an auffälligen Hunden, so dass sich die Situation nur immer weiter zuspitzt.

    Die Ursachen dafür sind jedoch so vielfältig, dass man das nicht mal eben runterbrechen kann und sich eben nicht mal schnell mit Ultimativlösungen erledigen lässt.

    Hundundmehr

    Damit HSH in ihrer Herde so leben und arbeiten, ist ein wenig mehr nötig, als Sozialisierung und Gewöhnung.

    Hier empfiehlt sich tatsächlich, sich ein wenig mit Rassekunde und Genetik auseinandersetzen.

    Ansonsten wäre es ja recht simpel, weil man dann jeden x beliebigen Hund jeder x beliebigen Rasse zum Herdenschutz in eine Schafherde setzen könnte.

    Gott sei Dank, kommt nur keiner auf diese völlig absurde Idee, nen Husky oder nen Whippet als HSH einzusetzen.

    Hündisches Verhalten- Obacht, jetzt wird es kompliziert - ist nicht nur Menschen abhängig.

    Nur das Gesetz für die Einstufung als Hund als gefährlich finde ich im Alltag eben nicht problemlos übertragbar. Denn danach sind eben viele Hunde schlicht und ergreifend definiert die vermutlich nie eine Gefahr darstellen mit verantwortungsbewussten Haltern

    Tja und dann geht das Definieren los. Man hat als Halter die Verantwortung seinem Tier gegenüber (artgerecht halten), aber ja auch der Umwelt gegenüber. Dafür gibt es eigentlich genügend Verordnungen und Gesetze zur artgerechten Hundehaltung, aber eben auch zur Gefahrenprävention. Genauso wie es eben durchaus sinnvolle Hilfsmittel wie Leine und Maulkorb gibt - und zumindest hier auch den einen oder anderen fähigen Trainer bezüglich Aggressionsverhalten und zur rein präventiven Gefahrenabwehrenden Hundeerziehung.

    Aber was ist denn verantwortungsbewusst und mal wieder - wo wird bzw. kann Verantwortungslosigkeit potenziell gefährlich werden bzw. muss wirklich erst was passieren, damit ein HH als verantwortungslos gilt oder ein Hund als gefährlich?

    Mal 2 Beispiele aus den letzten 2 Tagen hier:

    A) Naturschutzgebiet, Mix rauscht von hinten (in nicht netter Absicht) an den Hund ran, wird durch einen Brüller zumindest erstmal auf Abstand gehalten. Durch Drohen beim Umkreisen versucht er, Person und Hund am Weiterlaufen zu hindern. Wird dann vehement von der Person vertrieben, bis er zu seinem Halter zurückkehrt, der rund 200m entfernt wartete. Nix passiert, weil da jemand die Verantwortung für die Unversehrtheit seines Hundes übernommen hat und wusste, was er tat.

    B) Wald in Hessen (BL sag ich hier extra dazu), einer der Hauptwege ist Fahrrad-Schulweg für Kinder und Arbeitsweg für Erwachsene, Kreuzungen nicht einsehbar. Und so sah sich heute, 5 Minuten nachdem sie noch freundlich einem Kind aufm Rad gegrüßt hatte und dann abbog, eine HH plötzlich 2 freilaufenden Kangalrüden gegenüber, die den Rückruf ihres Herrchens ignorieren. Sie hat sofort den geordneten Rückzug angetreten. Da hätte alles gut gehen können oder aber eben auch nicht. Und dann?

    Ja eben das meinte ich doch 🤣

    Somit liegt es im Ermessen eines Richters, ob der Familienhund der einen Einbrecher beißt "gefährlich" ist...

    Es kommt auf den Einzelfall drauf an und nicht nur auf den Richter. Und da wären wir wieder bei Gefährlichkeit. Hing ein Warnschild am Zaun (kann - muss sich aber nicht positiv auswirken, ganz im Gegenteil), wie schwer wurde der Einbrecher verletzt, war die Wohnungstür verschlossen oder unverschlossen...

    Aber: was immer mit mit reinspielen wird:

    HundeVo

    Halten und Führen von Hunden

    "(1) Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Sie dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden."

    Das hat die oberste Priorität und ziemlich unmissverständlich.


    Haften, im Sinne des

    § 833 BGB Haftung des Tierhalters:

    Schmerzensgeld, ggf. Bußgeld oder Haftstrafe, das kriegst du als Halter dann ja gesondert.

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    Wie definiert das Gesetz dort genau?

    Die Gesetze sind i.d.R. so formuliert, dass sie der Rechtsprechung Ermessungsspielraum für Einzelfälle geben.

    Beispiel: das ominöse 2h täglich Gassigesetz. Der offizielle Text dazu lautet schlicht und ergreifend "physisch und psychisch angemessen Auslauf", weil eben Mops/Husky, Alt, jung, krank, 36Grad vs. -20Grad----- das kriegt man nicht anders rechtssicher formuliert.

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    Gefahrenprävention ist doch schon gesetzlich geregelt. :ka:

    - Tierschutzgesetz (bspw. "erforderlichen Kenntnisse in Haltung, Umgang, Pflege für Tierhalter, Auflagen für Züchter, Hundetrainer, Hundebetreuer).

    - Tierschutz-Hundeverordnung (erneut "erforderliche Kenntnisse in Haltung, Umgang, Pflege für Hundehalter)

    - Landeshundeverordnungen (Leinenpflicht, Einfriedung, Halten gefährlicher Hunde)

    - jeweils die Gefahrenabwehrverordnungen der jeweiligen Gemeinden (Leinenpflicht, andere Passanten dürfen nicht belästigt werden, Zäune, Kot aufsammeln.... je nachdem)

    Problematisch ist, was kontrolliert und was gemeldet wird wie z.B. Steuermarke &Leine am Hund im Stadtpark oder Meldungen bei Lärmbelästigung durch Bellen oder Beißvorfällen.