Das ist weder der 1,5 fache Satz noch der 2 fache, also was ist das??
Es gibt auch was dazwischen: den 1,7fachen oder so, da ist ja nichts verboten, kalkuliert der Doc selbst.... Da gibt es glaube ich auch gewisse Kriterien, wie kompliziert die jeweilige Behandlung ist, desto höher wird der Satz sein.
Und glaubst du, dass deine alte TÄ wirtschaftlich gehandelt hat, wenn sie eine gesamte Behandlung mit 28 Euro abgerechnet hat? Wie sollen denn Tierärzte bei einem solchen Stundenlohn noch Praxisräume, Gerätschaften, Gehalt für Helfer*innen, Steuern, Altersvorsorge, Vorsorge für Krankheitsausfälle, etc. tragen?
Na ja, so wie sie das geschrieben hat, war sie ja keine Stunde da drin.... ;-) insofern kannst du jetzt nicht von 28 € Stundenlohn ausgehen. Denkfehler... Aber generell hast du natürlich recht, Leben sollte der Tierarzt davon schon. Aber das kommt natürlich auch sehr auf die individuellen Kosten an, wenn der landtierarzt seit 30 Jahren praktiziert im eigenen Haus, dass ihn z.b keine Miete kostet, die Einrichtung ist seit 20 Jahren abgezahlt etc., dann wird er für die Kalkulation vielleicht nur eine kleine Pauschale ansetzen als Betriebskosten der Praxis, während der Arzt nebenan gerade erst die Praxis gekauft hat und komplett finanzieren muß. Durch solche äußeren Umstände ergeben sich natürlich auch Unterschiede in dem, was der Arzt verlangen muß, um zu überleben.
Rein betriebswirtschaftlich, schätze ich, müßten sie trotzdem eine adäquate "Miete" (also Rückstellungen für Reparaturen etc und Instandhaltung) veranschlagen.
Spezialuntersuchung der Haut abzurechnen wenn sie ein Loch anschaut was in paar Minuten erledigt ist.
Wenn der Arzt an den Hund nicht mal rankommt, um eine Wunde anzuschauen, weil der Hund in Panik ist, und nur auf Abstand mit Umständen das Ding besichtigen kann, dann ist das kein "einfaches Loch ansehen"...