Ich greif mal aus dem fetten Absatz das hier raus:
"Nach dem streitgegenständlichen Sachverhalt verbringt die Klägerin ihre Hündin drei oder vier Mal pro Woche während ihrer halbtägigen Arbeitszeit in den Laderaum ihres PKW, während sich die Hündin in verbleibenden Tageszeiten der Woche außerhalb des Fahrzeugs befindet"
Also ich bin mir sicher, ließe die Klägerin den Hund in diesen Zeiten daheim, müßte er wesentlich länger alleine sein - die Fahrtzeiten kämen ja noch dazu zu den Arbeitszeiten.
Also, in meinen Augen ist das keine überwiegende Zwingerhaltung - ich finde, auch das Recht sollte hier mal die Kirche im Dorf lassen..... Ein Hund schläft/ruht ca. 17 Stunden am Tag. Und ob er das im Körbchen macht oder in der (meist wesentlich größeren!) Box oder im (meist ebenfalls weitaus größeren!) Laderaum eines Fahrzeugs (sofern entpsrechend klimatisiert) - also, das ist ja wohl sch...egal!
Das ist wieder ein typisches Beispiel deutscher Korinthenka...rei.... Im Gesetz steht xy, also muß man das alles wortwörtlich befolgen, ohne Rücksicht darauf, was eigentlich der ZWECK eines solchen Gesetzes ist - das ist nämlich eine artgerechte Haltung mit Familienanschluß. Und ich sehe in einer zeitweisen Unterbringung in der beschriebenen Art und Weise einfach keine Quälerei des Tiers.... Meine Hund fühlen sich beide superwohl in der Box, freuen sich, daß sie dabei sein dürfen, und haben kein Problem damit, mal ne Stunde im Auto zu bleiben, wenn ich wo zu Besuch bin, wo sie mal draußenbleiben müssen (Restaurant o.ä., wo plötzlich keine Hunde mehr erwünscht waren - ansonsten bleiben sie eh daheim, wenn ich das vorher weiß...). Vorausgesetzt natürlich, man hat die dabei im Auge, und vor allem man berücksichtig die Wetterbedingungen (keine Sonne, damits net heiß wird im Auto).
Abgesehen davon kenne ich genügend Hunde, die daheim nicht alleinebleiben können, dies aber im Auto problemlos tun (keine Ahnung wie sowas kommt.....).
Außerdem ist es individuell unterschiedlich, ob ein Hund mit MAL ein paar Stunden in der Box zurechtkommt (langsam daran gewöhnen), oder täglich Stunden darin verbringt.
Und wenn mein Hund beim Training mal n paar Stunden im Auto bleiben muß, weil er halt grad net dran ist - mei, is halt so. Training ist ja net jeden Tag dreimal. Wenn man das SO eng auslegen würde, das hieße ja auch, daß keiner mehr ne längere Autofahrt in den Urlaub mit Hund in der Box antreten darf, weils Tierquälerei wäre. Wo kämen wir da hin?
Die Hunde brauchen eh eine Ruhezeit nach dem Training, um das Gelernte erstmal zu verarbeiten, warum also nicht im Auto. Und ne Mütze Schlaf nach getaner Arbeit ist auch net verkehrt.
Gesetze einhalten gut und schön - aber Mitdenken ist immer noch erlaubt (der Gesetzgeber kann einfach nicht alle Eventualitäten mit einplanen) - dagegen gibts gottseidank noch kein Gesetz....
LG,
BieBoss