Du wirst nicht umhin kommen, erstmal den tatsächlichen "Besitz" des Hundes zu klären. Der Hund gehörte dem Verstorbenen, irgendwer erbt dann da und derjenige darf auch entscheiden, was mit dem Hund wird.
Über die Eignung der Lebensgefährtin, diesen Hund zu halten, zu urteilen, steht uns nicht zu (und auch dir nicht, anso1989). Wir kennen sie nicht und ihre Probleme nicht. Und schon gar nicht können wir bewerten, zu was sie in der Lage ist und zu was nicht. Von ihrem Verhalten nach dem Tod ihres Lebensgefährten und auch jetzt (es sind immerhin grad mal drei Wochen) darauf zu schließen, wie geeignet sie wäre, diesen Hund zu halten, sobald die Therapie abgeschlossen ist, halte ich für anmaßend.
Lg Henrike