beim steueramt gibt man ja auch nur an, DASS man einen hund hat und evtl. die anzahl der hunde.
laut lhg nrw ist man verpflichtet, die haltung eines anlage 1 hundes oder eines 20/40 hundes anzuzeigen. vom lhg sollte inzwischen wohl jeder gehört haben (als der vorgänger, nämlich die landeshundeverordnung, eingeführt wurde, habe ich in usa gelebt und selbst dort davon erfahren ) ansonsten schützt unwissenheit ja leider nicht vor strafe...
beim oa muss man die rasse angeben, geschlecht, geburtsdatum etc. darüber hinaus ist eine kopie der haftpflichtversicherung, der nachweis, dass der hund gechipt ist sowie der sachkundenachweis einzureichen. den braucht man nicht, wenn man länger als drei jahre hunde der selben größe hält, jäger oder züchter ist.
neueste schikane des oa bei uns: sie wollen eine kopie des impfpasses haben :irre: das können sie aber knicken. ich habe alles brav eingereicht bis auf den impfpass. und den kriegen sie auch nicht. außer, sie fragen nach