Zitat
Es ist ja nicht so, als hätte ich in den letzten 7 Monaten nichts getan. Am Anfang war ich natürlich ganz schön fertig und musste erst einmal mit meiner Mum klarkommen. Ich habe damals mit meinem Züchter gesprochen(noch am selben Tag).Erst meinte er ich würde den Hund wiederkriegen. Ich gebe zu das ich am Telefon fertig war und geweint habe, war halt total fertig. Für dieses Verhalten habe ich mich in einem 7 seitigen Brief entschuldigt. Hab auch öfters versucht mit ihm zu reden und E-Mail geschrieben, aber er will nicht mit mir reden.
OK - im gegenseitigen Einvernehmen lässt sich die Sache also nicht klären, da der Züchter nicht reden will.
Gehts vor Gericht zählen dann nur noch Fakten, belegbare Fakten!
Irgendwelche Telefonate wo irgendwas gesagt wurde - an das sich derjenige natürlich partout nicht mehr erinnern kann - sind da leider nur Schall und Rauch.
Hast Du ihn angeschrieben? Hast Du die Schreiben noch gespeichert? Steht dort konkret drin das Du den Hund zurück willst? Mit Termin?
Ein Entschuldigungsschreiben weil man am Telefon geheult hat nutzt da auch nix.
Dann bleib ich dabei, alle Unterlagen sammeln die Du kriegen kannst, Kopien der Mails oder Briefe, und dann mit Mutter zum Anwalt, damit die dort sofort ihre Aussage zu Protokoll gibt.
Gilt alles nur, wenn der Kaufpreis nicht rückerstattet wurde. Von der Behauptung der Hund wäre gestohlen würde ich in Zukunft absehen, sonst schneit noch ne Anzeige wegen Verleumdnung bei Dir ins Haus.
lg
susa