Erstmal: locker bleiben
grade bei Rechtsstreitigkeiten wird nix so heiss gegessen wie's gekocht wird.
Der "Paul" kann wohl kaum mit dem "Züchter" gleichzeitig einen Kaufvertrag UND einen Schutzvertrag abgeschlossen haben. Wäre ja idiotisch da sich beide Vertragsformen in grundlegenden Bedingungen widersprechen.
Jetzt plötzlich mit beiden Verträgen aufzuschlagen macht die Sache nicht glaubwürdiger. ![]()
Dein "Fritz" hat mit "Paul" in einer Lebensgemeinschaft gelebt - ich denke das liesse sich zweifelsfrei nachweisen. Die Behauptung, das in Rahmen dieser Lebensgemeinschaft eine Schenkung des Hundes von "Paul" an "Fritz" stattgefunden hat, ist daher erstmal glaubwürdig da dies eine übliche Handlung ist. Untermauert wird diese Behauptung dadurch, das "Fritz" als Halter im Impfpass steht - und hoffentlich auch als Halter die Steuern zahlt und den Hund Haftpflichtversichert hat.
Damit steht nun Aussage gegen Aussage ... und "Paul" müsste erstmal beweisen, das es diese Schenkung nicht gab. Bis dahin kann er nicht die Herrausgabe des Hundes verlangen.
Er könnte natürlich gegen "Fritz" eine Anzeige wegen Unterschlagung bei der Polizei machen - aber auch die gegen der Sache erstmal nach. Entscheiden müsste das dann irgendwann mal ein Richter.
Also - locker bleiben. Das ist bloss viel Lärm um nichts.
Rosenkrieg halt.
dämlich sowas ... aber es legt sich meistens mit der Zeit.