Beiträge von Noodles

    So eine Süße!


    Ich persönlich finde es ja immer schade, wenn ich höre, dass Katzen in Wohnungen gehalten werden. Ok, wenn sie von klein auf nichts anderes kennen, scheinen sie ja irgendwie damit klar zu kommen. Aber vorauszusetzen, dass eine kleine Katze nur in der Wohnung gehalten werden sollte, finde ich seltsam. Wenn sie erst so wenige Wochen alt ist, kann man sie doch an den Freigang gewöhnen, wenn man nicht gerade mitten in der Stadt wohnt.


    Wenn die Anschaffung der Katze also eher ein Ausrutscher war, würde ich persönlich dazu tendieren, sie an jemanden zu geben, der ebenfalls Katzen hat und den Katzen Freilauf bietet.


    Eine 2-Zimmer-Wohnung für eine Einzelkatze finde ich wirklich nicht erstrebenswert.


    Viel Glück mit der Kleinen.
    Grüße
    Elke

    Ja, aber einige könnten beleidigt sein, weil man ihren Liebling unter die No gos einteilt. Wollte nur darauf hinweisen, dass man das dann nicht persönlich nehmen sollte, auch wenn niemand hören möchte, dass jemand den eigenen Hund nicht schön findet. Ist halt Geschmackssache.


    Was dem einen sein Uhl, ist dem anderen sein Nachtigall.


    Grüße
    Elke

    Möchte auch noch einmal dazu sagen, dass die No gos wirklich nur rein subjektiv angegeben sind. Ich kann mir auch durchaus vorstellen, den in meinen Augen hässlichsten Hund der Welt heiß und innig lieben zu lernen, wenn ich ihn kennenlerne. Ist alles Geschmackssache und über Geschmack lässt sich ja bekanntlich...


    Grüße
    Elke

    Tja, mit einem Windhund kann nicht jeder um.



    Favoriten:


    1. Windhund
    2. Dogge
    3. Dobermann



    No go (auch wenn es fies ist):


    1. Alles, was zu klein ist für diese Welt oder auch liebevoll Püppihunde von mir genannt (zitternde Rehpinscher, Yorkshire, Shi-Tsu, usw.)
    2. Alles, was nicht richtig atmen kann (französische, englische Bulldoggen, Mops, usw.)
    3. Alles, was aussieht wie ein Flokati
    4. Alles, was im Sommer fehl am Platz aussieht (Akita, Husky, Chow-Chow)
    5. Modehunde (Australian Shepherd, Border Collie - und wenn dann nur aus dem Tierschutz, wenn Herrchen und Frauchen überfordert waren)

    Tut mir leid, wenn ich jetzt den Thread hier vielleicht ein wenig zu weit führe, aber das bringt mich jetzt ja alles völlig durcheinander:


    Zitat

    Ausnahme vom gutgläubigen Erwerb ist bei abhandengekommenen Sachen, also wenn der Hund gestohlen wird oder verloren geht, also unwillentlich Deinen Einflußbereich verlässt.


    Wenn ich also meinen Hund zu einer Freundin gebe und sage, dass ich den Hund nach einem Tag wieder abhole, die Freundin den Hund aber verkauft, ist das kein Diebstahl und somit der neue Besitzer meines Hundes ein gutgläubiger Erwerber, der meinen Hund behalten darf?


    Wenn ich den Hund zuhause lasse und eine Freundin holt meinen Hund aus meinem Garten und veräußert diesen an jemanden, ist das Diebstahl und der Erwerber ist nicht Eigentümer des Hundes?


    Ich höre auch gleich auf, hier darauf rumzureiten, aber das verwirrt mich jetzt echt.


    Grüße
    Elke