ZitatWir würden gerne mitgehen.
Ich bin mir aber nicht sicher über das Hundegesetz im Kreis Stormann.
Weiß einer von euch, ob dort "gefährliche Hunde" unter einem Jahr auch ohne Leine (oder wenigstens länger als 2m) laufen dürfen?
Ich konnte leider nichts im Internet finden
Kreis Stormann ist ja Schleswig-Holstein, hier deren Hundeverordnung:
http://www.hundehaftpflicht-info.de/schleswig-holstein.htm
Aber da steht leider nix zu Welpen und Junghunden.
Ich hab im Netz auch nichts anderes gefunden. Vielleicht (ganz unverbindlich) per Email anfragen oder kurz anrufen?
Hier gibt es zB ein sog. Tourismusmanagement:
Telefonnummer 04531-160 1395 oder per Email: [email='info@tourismus-stormarn.de'][/email]
Du bist ja in dem Sinne Touristin.
Ich finde das übrigens toll, dass du dich so verantwortungsvoll kümmerst
Wir nehmen das mit dem Leinenzwang hier ja generell locker; jeder ist selbst verantwortlich, ob er seinen Hund (wo auch immer) von der Leine lässt. Aber bei sog. Listenhunden ist das ein anderer Schnack, da kann das ja mehr Konsequenzen als eine Ermahnung oder ein Knöllchen haben. Da dürfen sich die Listenhundhalter nicht von uns "anstecken" lassen und irgendwas riskieren, was wir als Nichtlistenhundehalter ggf. gar nicht überblicken/wissen.