darf ich fragen, wo du das her hast? Es gibt zwar Entscheidungen von Amtsgerichten, die das besagen, aber der Konsens bei Landes- und Oberlandesgerichten ist ganz eindeutig, dass Duschen und Baden zu jeder Tageszeit erlaubt ist - während der Nachtruhe allerdings auf 30min zu beschränken sei. Ganz ohne Beweislast, dass ich keine andere Möglichkeit hatte.
Wär ja noch schöner, wenn man mir vorschreibt, wann ich duschen gehe
@Foxxy25
Sowas ist meist in der Hausordnung festgehalten die man akzeptiert wenn man den Mietvertrag unterschreibt. Wenn man der Meinung ist der ein oder andere Punkt ist rechtswidrig (gibts durchaus) und man braucht sich da eh nicht dran zu halten, dann ist das so. Auslegung und Handhabung liegt da im Ermessen von jedem selbst. Dann aber auch das herumschlagen mit den möglichen Konsequenzen die von gar keine, bis zu massive, reichen kann.
Ich finde es auch nicht prall wenn die lieben Nachbarn nach 22Uhr noch eine Waschmaschine anschmeissen, die noch 1,5Std. läuft und die letzten 15min. schön schleudert. Ich unterdrücke auch mein Bedürfnis ein heisses Bad inkl. Haarwäsche zu nehmen, wenn ich um 23Uhr von einem lustigen Abend auf dem Weihnachtsmarkt nach Hause komme.
Der gesunde Menschenverstand regelt vieles von selbst, aber für einen nicht unerheblichen Rest ist eine klar formulierte Hausordnung leider notwendig.
Du kannst um 1Uhr morgens beim Trompete spielenden Nachbarn klingeln und an sein Gefühl für Rücksichtsnahme plädieren, das machst du dreimal. Danach bist Du auch froh dass Du konkret auf die Hausordnung verweisen kannst.