Ich drücke dich virtuell ganz fest Lara004 ![]()
Das sind sie, diese Situationen in denen wir merken wie sehr wir uns auf unsere Hunde verlassen können. Auf diese Situationen blicken wir zurück und sagen, gemeinsam durch dick und dünn - jawohl ![]()
Ich drücke dich virtuell ganz fest Lara004 ![]()
Das sind sie, diese Situationen in denen wir merken wie sehr wir uns auf unsere Hunde verlassen können. Auf diese Situationen blicken wir zurück und sagen, gemeinsam durch dick und dünn - jawohl ![]()
Alles anzeigenAls ich gestern im Gustl stand, kam der mir plötzlich so klein vor!
Ich glaub ich hab 3x gefragt, ob das auch wirklich der L5 ist und auch tatsächlich der Größte! Der wirkt von aussen viel größer....
Ich wage zu bezweifeln, dass mein Plan richtig ist....ich weiß grad gar nicht wie das alles reinpassen soll.
Wird interessant nächste Woche, wenn er kommt. Dann werden wir als erste Tat die Grundrisse der Einbauten auf den Boden kleben, um zu sehen wie es in "echt" passt.
Das brauchts auch um zu sehen wo dann die zusätzlichen Fenster reinkommen.
Kann sein, ich muss alles wieder umwerfen
Vielen Dank auch an alle anderen!
Das passt schon ![]()
Wir haben einen L5H2 BJ2019 in fertig ausgebaut und da passt alles super rein. Wie eine fahrende 1Zimmer Ferienwohnung
. Ist wie bei Wohnungen. Leer sehen die Räume immer lütter aus.
Da wäre dann halt im Allgemeinen die Frage, warum man die Größe überhaupt einschränkt.. weil kleine Hunde bzw. Hunde von 40cm Höhe genau so etwas kaputt machen können, oder bellen, jaulen, ect. Deswegen ist diesbezüglich im BGB ja auch nichts festgelegt. Das würde hier jetzt aber auch den Rahmen sprengen und ist auch eine sehr individuelle Sache, je nach dem was man selbst oder im Bekanntenkreis vielleicht erlebt hat.
Ich hatte einen handlichen 8kg Hund und grosse, kräftige Hunde > 30kg - immer als Mieter. Bei einem Parkett- und/oder Dielenboden macht das Gewicht und die Krallen eines kleinen vs. grossen Hundes einen relevanten Unterschied.
Die (weichen) Parkettböden die ich als Mieter mit den grossen Hunden hatte, hatten alle sichtbare Krallenspuren - und meine Hunde durften in der Wohnung weder spielen noch toben. Zuhause war Ruhe angesagt.
Mit meinem kleinen Hund gab es diese Probleme auch, aber aber sehr oberflächlich und nur bestimmten Lichteinafall sichtbar.
Ein Vermieter akzeptiert die normale Abnutzung durch Hundehaltung (und dazu gehören halt nunmal auch Krallenspuren bis zu einem gewissen Grad, die das normale Leben mit sich bringt) wenn er Hunde per Mietvertrag oder späterer schriftlicher Genehmigung erlaubt. Er kann aber theoretisch und indirekt Einfluss darauf nehmen, indem er max. Größe/Gewicht festlegt.
Das ist jetzt auch nur ein Beispiel. Bei Laminat, Kachel oder Teppichboden wäre Größe/Gewicht des Hundes weitgehend egal. Ich fände eine solche Regelung auch daneben.
Ich wohne in Hamburg. Bin in den letzten 15Jahren 5x umgezogen. Bei jeder neuen Wohnung war Hundehaltung im Mietvertrag gänzlich untersagt. Jedes Mal habe ich das offene und ehrliche Gespräch mit dem Vermieter/Hausverwaltung gesucht und bei 4x wurde mir die Hundehaltung schriftlich genehmigt. Ganz sicher habe ich dabei keine anderen Hundehalter in der Nachbarschaft erwähnt und ganz sicher habe ich bei der Rasse/Grösse (deutsche Schäferhunde und Boxer-Ridgeback-Mix) nicht gelogen. Selbst für meinen Sharinghund, der nur an den Wochenenden da ist, habe ich eine Genehmigung angefragt und bekommen (allerdings nicht in Briefform, sondern per eMail mit offizieller Firmen-Absenderadresse, da "nur" Wochenendhund).
Ja, Wohnungssuche mit Hund ist zum kotzen. Es waren bestimmt 25Wohnungen dabei die ich aufgrund von Hundehaltung nicht bekommen habe. Aber im Leben wäre ich nicht auf die Idee gekommen a) Hund zu verheimlichen b) es drauf ankommen zu lassen c) Vermieter anzulügen
Zum einen weil es den Ruf aller Hundehalter nachhaltig beschädigt und zum anderen weil ich mit so einem wackeligen Gerüst nicht entspannt wohnen könnte mit Hund.
Aber ich gestehe, ich war auch nie in "Not". Es war immer ein freiwilliger, selbst gewollter Umzug und ich habe dafür auch mehrmals viel Monate doppelte Miete gezahlt, weil ich nicht unter Zeitdruck geraten wollte (also Bestandswohnung schon gekündigt und noch nichts neues). Keine Ahnung wie weit ich wirklich in Not gehen würde. Aber darum gings hier im Thread nicht. Es existierte kein Hund um die TE kämpfen musste - und trotzdem wurde ihr gerade zu mauschlen. Sorry, aber das geht meines Erachtens gar nicht.
Kann man die Vermieter-Diskussionen nicht auslagern? In dem speziellen Fall der TE ist die Haltung nun ja zugesagt worden....
Somit schreddert die daraus resultierende Diskussion auch nicht das eigentliche Thema, oder?
Alles anzeigenUnd wenn jeder Hundehalter so seinen Willen durchsetzt wundert es mich doch tatsächlich nicht, dass es immer mehr Vermieter gibt die Tierhaltung im Gesamten von vornherein ausschließen.
Ich weiß nicht wie du es fändest wenn du eine Wohnung vermietest, womöglich Geld in Renovierung etc. gesteckt hast und die Mieter tanzen dir auf der Nase rum. Macht man nicht
@Charlie2019 Schön, dass ihr einen Hund halten dürft
Sehe ich eigentlich auch so, aber wenn, wie in diesem Fall, der Auszug sowieso nächstes Jahr geplant ist, fände ich so eine kleine „Notlüge“ nicht so dramatisch.
Und es ist nunmal so, dass man als Vermieter mit Menschen zu tun hat, und nicht alle sind die „Traummieter“ ohne Kinder, Hundewunsch oder sind Rentner. Dessen muss man sich bewusst sein wenn man Wohnungen vermietet und vor allem muss man sich vorher über Rechten und Pflichten informieren. Und Tierhaltung darf im Allgemeinen nicht verboten werden.
Es sollten schon Kompromisse von beiden Seiten möglich sein. Wenn eine Seite von vorn herein nur den Kopf durchsetzen möchte (egal ob Mieter oder Vermieter) knallt es zwangsläufig.
Hier ist es ja aber sehr gut und ohne Diskussionen ausgegangen, das freut mich
Und wegen genau solchen Aussagen und Geisteshaltung wie Deine, verstehe ich jeden Vermieter der sagt er erlaubt von vornherein keine Hunde. Einfach nur
der Tipp sich etwas zurecht zu mauscheln. Bestätigt sich eben doch immer wieder, dass eine offene, ehrliche Kommunikation für viele ein Problem zu sein scheint.
Und glaube mir, ein Vermieter ist keinesfalls hilflos wenn es darum geht Hundehaltung zu untersagen. Eben darum ist es schlichtweg unverantwortlich jemanden dazu zu raten es drauf ankommen zu lassen. Und nein, in der Regel müssen Vermieter bei einer Neuvermietung keine Kompromisse eingehen. Meist haben sie die Wahl. Der aktuelle Miet-Markt ist da (leider) recht eindeutig.
Ich weiß dass das jeder anders handhabt und die meisten meinen es nicht böse, aber ich würde nicht einmal auf die Idee kommen auf andere Hundehalter aufmerksam zu machen, die sich unauffällig verhalten aber womöglich unterm Radar fliegen.
Ich finde das egoistisch. Es geht hier nicht darum seinen Hund zu schützen sondern um einen noch nicht vorhandenen Hund. Hierfür „melde“ ich keine anderen.
Und vor 5 Jahren hat eine Freundin von mir auch bei der Genossenschaft mit einem Golden Retriever (Größe eines Kalbs) gewohnt...vielleicht sollte ich das auch noch anbringen:)
Jupp und damit im eigenen Interesse schön die Freundin anschwärzen. Na vielen Dank auch. Sehr sympathisch.
Es würde einfach super passen. Wir haben Urlaub,wir haben relativ alte Möbel,die beim Umzug auf dem Sperrmüll landen (das heißt wenn er was anknabbert,kaputt macht oder draufpinkelt wäre es nicht so wild). Und eine Bekannte hat schwarze Labbybabys
Sie würde mir eine bis Mitte September reservieren
Irgendwie passt es alles...als wäre es Schicksal
Nicht ganz das Thema, aber ist Deine Bekannte Züchterin? Hast Du Dich überhaupt ein wenig mit der Rasse und Zucht befasst? Oder ist es ein "Ups-Wurf" bzw. ein "mein Hund ist so toll er/sie muss unbedingt Welpen bekommen die genauso toll werden - Wurf ohne Sinn und Verstand?
Hallo zusammen,
mein Freund und ich möchten uns gerne im September einen Hund zulegen :) Wir hätten gerne einen Labrador. Uns gefällt der Charakter und er soll natürlich kinderlieb sein, da wir einige Kinder im Freundes-und Familienkreis haben.
Mein Vermieter (Baugenossenschaft) schreibt aber vor,dass der Hund nicht größer als 40cm und nicht schwerer als 20 kg sein darf...Ich weiß das hier einige andere Mieter mit Labrador und Australien Sheperd rumlaufen (ist die Frage ob die angemeldet sind). Darf der Vermieter sowas überhaupt vorschreiben? Mit welcher Begründung sind kleine Hunde erlaubt,aber größere nicht? Sehr oft kläffen ja nun mal die kleinen Rassen...und wenn es darum geht das er hier das Laminat zerkratzt...das haben wir selbst gelegt und bezahlt (genau wie Teppich). Ich meine wenn wir uns einen jungen Labrador holen,ist der ja auch noch keine 40cm
Aber man muss der Genossenschaft ja die Rasse nennen und dann können die sich ja denken das der noch größer wird...Hab schon überlegt zum Mietverein zu gehen.
Wisst ihr vielleicht Rat?
Im Mietvertrag und in der Hausordnung steht ja gar nicht drin wie groß der Hund sein darf...
Ich versuche es morgen nochmal mit einem normalen Gespräch :) Mal gucken was die sagen. Denke aber nicht das die sich weichquatschen lassen...dann haben die bestimmt Angst das sich jeder einen großen Hund holt...
Öhm, mir erschliesst sich gerade nicht wo denn nun die 40/20 Regelung festgehalten ist wenn nicht im Mietvertrag oder/und Hausordnung. Zumal nur in der Hausordnung nicht rechtens wäre. Eine telefonische Auskunft ist genau gar nichts wert!
Ich würde es halten wie viele hier schon geschrieben haben. Im freundlichen Wortlaut schriftlich die Genehmigung für einen Labrador erbeten und fertig.
magst du schon die eckdaten verraten? ![]()