ja, man kann auch den nachbarn anzeigen weil er dreimal nicht gegrüsst hat und man das beleidigend fand > anzeige wegen beleidigung. jo, je nachdem wie geschäftstüchtig der anwalt ist und wie langweilig der staatsmaschinerie dahinter, und/oder entsprechender anschliessender eskalation, kann das bis vor gericht gehen (gibt ja zahlreiche gartenzaun-prozesse die so anfangen).
solche menschen gibts und wird es immer geben. das ist aber nicht die regel, zumindest trage ich noch genügend hoffnung in mir daran zu glauben, dass der mit abstand grössere teil unserer gesellschaft nicht so tickt.
was ich aber sagen will, wir sollten hier im thread mal die kirche im dorf lassen. langsam habe ich das gefühl wir kommen vom hundertste ins tausendste, damit ist der diskussion nicht geholfen. man kann aus jeder mücke einen elefanten machen.. muss man aber nicht. das hat was von "ich bleibe lieber im bett liegen, denn rein theoretisch könnte ich heute vom bus überfahren".