Da ich hier im dogforum bin und seit vielen Jahren deutsche Schäferhunde habe, liegt es hoffentlich nahe, dass ich ein Hundefreund bin ;-).
Trotzdem sehe ich auch die Befürchtungen eines Vermieters (mein Lebensgefährte hat und vermietet selbst drei Immobilien). Leider sind längst nicht alle Hunde so gut erzogen wie unsere (behaupte ich einfach mal ganz frech pauschal).
- Es gibt zahlreiche Hunde, die können nicht allein zuhause sein und fangen dann an das Inventar zu zerstören und machen dabei z.B. auch vor dem Fußboden und Türen nicht halt.
- Es gibt zahlreiche Hunde die bellen die Nachbarschaft zusammen und gefährden dadurch ein angenehmes Miteinander.
- Es gibt mehr als genügend Hundehalter die nicht zuverlässig die Hinterlassenschaften ihres besten Freundes auf der Gemeinschaftswiese vor der Haustür entfernen.
- Es gibt zu viele Hundehalter die ihre Hunde nicht unter Kontrolle haben, die nicht abrufbar trotzdem freilaufend sind, und so andere Menschen und Hunde belästigen oder gar gefährden.
- Es gibt viele Wohnungen mit empfindlichem Holzboden, die einfach keine Hundekrallen ohne Spuren verkraften.
Würdet ihr als Vermieter das in eurer vermieteten Wohnung/Haus haben wollen? Also, ich kann verstehen wenn Vermieter da generell ein Hundeverbot mit in den Mietvertrag aufnehmen.
Zumal es zahlreiche Hundehalter gibt die alles erzählen würde, auch dass ihr Hund über Wasser laufen kann, um eine Erlaubnis der Hundehaltung zu bekommen, selbst wenn ihr Hund der personifizierte Wohnungsterminator ist.
Man muss auch bedenken, dass eine Immobilie die vermietet wird, oftmals die Absicherung im Alter darstellt. Der Eigentümer der dahinter steht kann es sich gar nicht leisten das Risiko einzugehen, dass die Immobilie aufgrund eines ihm völlig fremden Hundes womöglich an Wert verliert oder aber aufwendig und teuer renoviert werden muss.
Mal ein Tipp von meiner Seite (bin sozusagen in der Immobilienbranche tätig und wir haben zudem selbst stets Wohnungen gesucht in denen Hundehaltung erlaubt war).
Besichtigt Wohnungen deren Mietkosten eure finanzielle Schmerzgrenze nicht erreicht, und wenn sie euch gefällt, dann bietet dem Eigentümer/Vermieter an x € pro Monat mehr zu zahlen, wenn ihr sie mit der Erlaubnis der Hundehaltung erhaltet. Sozusagen für die zusätzliche, außergewöhnliche Abnutzung durch einen Hund. Evtl. Schäden tragt/behebt ihr selbstverständlich trotzdem.
Letztendlich geht es darum eure „Vertrauenswürdigkeit“ zu beweisen. Dann klappt es oftmals auch mit dem Hund trotz Hundehalterverbot im Mietvertrag.