Beiträge von Jule+Hektor

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    So auch auf die gefahr hin mich hier jetz unbeliebt zu machen will ich auch mal was sagen!Ich habe drei Kinder im alter von 6,5 , 4, und 9,5Wochen dies nur vorweg ....
    Stellen wir uns doch mal folgendes vor ich gehe mit Kindern und Hund spazieren die beiden grossen rennen vor und da kommt plötzlich jemand aus dem gebüsch und will ihnen etwas antuen und kein anderer Mensch ist in der nähe der Helfen könnte und bis ich da bin mit Kinderwagen oder Baby in ner Bauchtrage (oder zb Hochschwanger) kann schon eines der Kids Tod oder schwer verletzt sein da würde ich meinen Hund mit sicherheit nicht davon abhalten einzugreifen!!!und gegebenenfals würde ich sie sogar versuchen darauf aufmerksam zu machen........ mein hund ist ein familienhund ein labbi und ich habe sie mir nicht geholt damit sie mich oder die kinder schützt!!!!!! aber in so einer extrem situation wäre ich froh einen hund zu haben der seine familie sein rudel verteidigt!!!oder soll ich die polizei anrufen und dem täter sagen warte mal bitte noch die polizei ist gleich hier????und wegrennen fällt mit kleinen kindern auch flach!!!!


    dann vertrau drauf, dass dein hund den anschließenden test besteht - und lass den rest (schadensansprüche) von deiner hundehaftpflicht regeln.

    mal ehrlich ich glaube, wir sind uns hier einig, dass die richter bei der angeblichen rechtssprechung berücksichtigen sollten, wie die "biss-situation" entstanden ist - überfall, einbruch, ...
    immerhin reden wir hier alle nicht von wildgewordenen, um sich beißenden bestien. nein, wir reden hier von hunden, die in einer ausnahmesituation wahrscheinlich mithelfen würden, uns und unser leben verteidigen.
    und das hat in meinen augen nichts mit selbstjustiz zu tun. immerhin ziehe ich nicht mit fackel und mistgabel los, um den verbrecher selbst zu bestrafen. ich fange ihn nicht ein, um ihn zu foltern. sondern ich und mein hund verteidigen unser leben in einer notsituation.
    wenn das die rechtsprechung anders sieht: dann hilft eben die hundehaftpflicht.

    und noch mal: nein, in dieser situation schicke ich nicht meinen hund, verstecke mich nicht hinter ihm. sondern wahrscheinlich würde ich selbst versuchen zu kämpfen, und bin um hilfe dankbar.
    sollte der einbrecher in meiner anwesenheit von meinem hund gestellt werden, wäre ich natürlich auch froh, würde er so handeln, wie der oben genannte briard. aber nicht jeder hund hat ne schutzdienst ausbildung.
    bin ich aber nicht da? was soll ich noch tun, mein hund ist doch für die allgemeinheit sicher verwahrt. oder muss ich etwa tatsächlich davon ausgehen, dass die allgemeinheit einfach in mein schlafzimmer kommt?? bei abgeschlossenen türen und fenstern?? ernsthaft??
    (ja, ich weiß, wie das die rechtsprechung sieht. aber ich hoffe notfalls auf ein einsehen des sachverständigen, der anschließend meinen hund bewertet.)

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    Die Antwort hatten wir schon:


    Zum letzten Satz Deiner Frage:
    ja genau deshalb regen wir uns hier ja auf.


    und genau deshalb würd ich persönlich auf die rechtslage sch***.
    mal ehrlich, ich schicke meinen hund nicht vor.
    sollte aber die situation eintreffen, dass ein einbrecher plötzlich in meinem schlafzimmer steht, bevor ich reagieren könnte, dürften meine hunde auch selbst tätig werden. (weil ich ja noch nicht in der lage bin zu reagieren!! schlaftrunken, schock, ...)
    und wenn der einbrecher tatsächlich die eier hat mich auf schmerzensgeld zu verklagen, um sich so noch nachträglich seine beute zu holen:
    bitteschön, ich hab ne hundehaftpflicht.
    und meine hunde hätten vieleicht beide schon bh. (hoffen wir nur, dass sie den anschließenden test überstehen)

    ich frage mich gerade, was das für eine züchterin ist ... :???:

    ihre hunde sind zumindest deiner beschreibung nach schlecht bis gar nicht sozialisiert.
    (mangelnder kontakt zu anderen hunden, keine ausflüge in andere gegenden, ...)

    und sie als züchterin sollte eigentlich wissen, wie wichtig es ist, dass die welpen so viel wie möglich kennen lernen - und sollte dieses engagement auch ihren erwachsenen hunden zukommen lassen.

    du machst das so schon richtig. führ deinen hund lieber etwas zu vorsichtig an situationen heran, als das er negative erfahrungen macht.
    geh lieber einmal zu oft zum tierarzt, als einmal zu spät.
    lass dir da nicht reinreden, sie mag zwar sicherlich sonst eine sehr gute freundin sein - aber die verantwotung für deinen hund trägst du, nicht sie!!

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    Ok, das habe ich nicht mitbekommen und da stimme ich dir zu. Wenn ich um mein Leben bangen muss, denke ich auch nicht lange über rechtlich korrektes Handeln nach, da übernimmt ganz gewiß auch mein Überlebenstrieb das Sagen - und dies kann schlicht nicht falsch sein, denn es ist auch nicht steuerbar. Hier kann der Gesetzgeber oder der Richter auch kein rationales Handeln verlangen; es geht schlicht nicht!

    aber mal ehrlich ... wenn ein fremder mann in meine wohnung eindringt - da habe ich doch automatisch angst um mein leben.
    und welcher einbrecher sagt: "sorry, ich wollte sie nicht wecken, ich geh dann mal wieder. schlafen sie ruhig weiter ..."
    ganz ehrlich, der dreht durch und erschlägt/erwürgt/... mich.
    und genauso, wie es mir in dieser situation zustände, mich bis aufs blut zu verteidigen, gestehe ich dieses recht auch meinem hund zu. auch er darf seinen instinkten folgen und sich verteidigen.
    immerhin war es allein die freie entscheidung des einbrechers in diese wohnung enzusteigen - mit dem wissen, dass in dieser wohnung ein hund eigentlich sicher verwahrt ist.

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    Den Hund einfach losschicken würde und könnte ich auch gar nicht, aber wenn er mir hilft bei mehreren bewaffneten Einbrechern, nähme ich die Hilfe dankbar an.

    zudem müsste ich meinem hund erstmal mit hilfe von schutzdienstmenschen beibringen, dass er da ruhig sitzen bleiben müsste ... denn sorry, mein hund schaut bestimmt nicht zu, wenn ich um mein leben kämpfe.

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    Von Kinder wird abverlangt, dass sie sich an Rechtsnormen halten, ihre Kindheit regelkonform durchleben, sich an Gesetze halten, die sachlogischerweise nicht sie erlassen haben - sondern erwachsene Menschen...

    Sich an die vom Staat festgesetzten, rechtlich bindenden Vorschriften zu halten, fällt exorbitant vielen Erwachsenen schwer, aber Kindern wird es abverlangt.

    Nein es geht mir nicht darum, Kindern einen gänzlich freien Handlungsspielraum einzuräumen, aber vom schwächeren Glied am Ende einer langen Gesetzeskette mehr zu erwarten, als zivilisierte erwachsene Personen gar zu leisten vermögen, widerspricht meiner Vorstellung eines toleranten Umganges miteinander.

    es ist für kinder nicht möglich, zu lernen, dass man nicht einfach fremder leute garten betritt?
    erst recht wenn ein hund in diesem garten ist??

    also ich erwarte schon, dass kinder ein gewisses maß an gefühl für recht und unrecht haben, dass sie lernfähig sind und ein paar regeln akzeptieren - sonst wären es schlimmsten falls soziopathen und gehörten in lebenslange sicherheitsverwahrung.

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    Es geht doch nicht darum, ob die Kinder Blödsinn machen oder nicht. Jedes Kind macht mal etwas Verbotenes, oder Dummes. Das Problem ist einfach nur, früher wurde gefragt, was passiert ist und wie es passiert ist. War das Kind schuld, dann hats entweder seine Strafe durch die Dummheit schon erhalten, oder es gab noch ne Schelle dazu. Heute schieben die Eltern ihre Verantwortung nur allzugern an fremde Menschen ab. Aber genauso, wie ich dafür verantwortlich bin, was mein Hund tut, bin ich das eben auch für mein Kind. Und wenns Blödsinn macht, muß ich mich dafür entschuldigen, weil ich eben nicht aufgepasst habe.

    und ich finde es schade, dass man sich heutzutage auch noch teilweise rechtfertigen muss, wenn man eine solche meinung vertritt ...


    dem stimm ich zu.

    ich verstehe nicht, wie ich schon mal geschrieben habe, dass mein hund jemanden, der sich gewaltsam zugang zu meiner wohnung verschafft und dadurch mich, meinen hund und mein eigentum bedroht, nicht angreifen darf.
    denn mal ehrlich. es ist das eine, ob mein hund draußen auf der straße außer kontrolle ist und jemanden beißt.
    dann hab ich ganz klar einiges falsch gemacht und die strafe mehr als erdient. vielmehr noch, sollte ich mich dann fragen, ob ich dazu geeignet bin, einen hund zu führen.
    wo aber liegt mein fehler, wenn jemand mich bedroht und bei mir einbricht??
    ist da nicht der einbrecher selbst schuld, der in meine wohnung einsteigt??
    ich habe ihn schließlich nicht eingeladen.
    sollte ich dann nicht von strafansprüchen befreit werden??

    ABER: wie ich auch schon erwähnte:
    der über die 2m kletternde teenager läge dann in der juristischen grauzone. denn auch dieser würde sich unerlaubt zutritt zu meinem eigentum verschaffen (= definition von einbruch??)
    und demnach wäre eine verletzung juristisch in kauf zu nehmen.
    und dem würde ich mich nicht anschließen wollen, weil dieser teenager mir ja eigentlich keinen schaden zufügen wollte.

    wie soll aber der hund zwischen a und b unterscheiden??
    tages- und nachtzeit kann man dafür nicht berücksichtigen. viele einbrüche finden inzwischen tagsüber statt.
    das alter/geschlecht des einbrechers kann auch nicht ausschlaggebend sein, schaut euch die statistiken an.
    wie also soll der hund zwischen einem ball holendem teenager unterscheiden, und dem, der mein tafelsilber klauen will??
    ich wüsste es in den ersten 5 sekunden selbst nicht!! einbrecher tragen schließlich kein schild um den hals.

    wo also soll der richter die grenze ziehen?
    biss bei einbruch mit entwendungsabsicht - ok
    biss bei einbruch ohne entwendungsabsicht - nicht ok
    und wie gesagt, wo liegt für den hund der unterschied? beide dringend ohne meine erlaubnis in das eigene revier ein. nur dies ist für den hund der ausschlaggebende punkt.

    und da kommt der zweite punkt mit rein:
    wo beginnt die aufgabe der eltern??
    wäre die situation nicht einfacher, wenn kinder (ab einem vernünftigen alter) nicht einfach wissen müssten, dass bestimmte grenzen zu respektieren sind?
    denn mal ehrlich, selbst wenn ich die strafe tragen muss - die versicherung kommt für den personenschaden auf.
    natürlich hätte ich schuldgefühle!!
    aber ehrlich, wenn ich nicht in der nähe bin* und mein hund in den garten darf, der eigentlich gesichert ist (2m hoher zaun) - was kann ich dafür, wenn ein kind/teenager sich einfach über diese grenze hinwegsetzt?? kann ich tatsächlich was dafür, dass das kind nicht gelernt hat, dass grenzen zu akzeptieren sind? dass die eltern versäumt haben, dem kind beizubringen, dass es nicht einfach zu hunden in den garten springen darf??
    trifft mich da als hundehalter wirklich die alleinige schuld??

    und nochmal: natürlich fänd ich es schlimm, wenn mein hund auf MEINEM grundstück ein eindringendes kind beißen würde - aber ich wäre nicht allein daran schuld.
    und ich bin der meinung, dass wenigstens das von der rechtsprechung berücksichtigt werden würde.


    ____

    * bsp ich bin in der küche, hund im garten - ich wäre zu weit weg, um rechtzeitig reagieren zu können

    ich wollte unbedingt einen hund.
    dann habe ich mir überlegt, was ich gern mit dem hund machen würde.
    und danach habe ich mir überlegt, welche rasse auf grund meiner lebenssituation in frage kommt (größe, bedürfnisse, ...)
    dann vielen jene durchs raster, deren zuchtziel ich nicht als ideal sehen konnte (platte nase, stummelfüße, nackte haut, ...)

    und dann blieben von den anerkannten rassen nicht mehr viele übrig.
    die wesensbeschreibungen wurden gelesen, hundehalter, züchter befragt.
    und schließlich ging es dann ums aussehen.

    es war die beste entscheidung meines lebens!!
    der zwergpinscher ist ein zu heiß gewaschener großer. sehr aktiv, sehr intelligent, sehr elegant und einfach großartig.
    (auch wenn als zweithund der große bruder - der deutsche pinscher einziehen darf. aber auch diese mussten mich erst überzeugen.)