ZitatSo auch auf die gefahr hin mich hier jetz unbeliebt zu machen will ich auch mal was sagen!Ich habe drei Kinder im alter von 6,5 , 4, und 9,5Wochen dies nur vorweg ....
Stellen wir uns doch mal folgendes vor ich gehe mit Kindern und Hund spazieren die beiden grossen rennen vor und da kommt plötzlich jemand aus dem gebüsch und will ihnen etwas antuen und kein anderer Mensch ist in der nähe der Helfen könnte und bis ich da bin mit Kinderwagen oder Baby in ner Bauchtrage (oder zb Hochschwanger) kann schon eines der Kids Tod oder schwer verletzt sein da würde ich meinen Hund mit sicherheit nicht davon abhalten einzugreifen!!!und gegebenenfals würde ich sie sogar versuchen darauf aufmerksam zu machen........ mein hund ist ein familienhund ein labbi und ich habe sie mir nicht geholt damit sie mich oder die kinder schützt!!!!!! aber in so einer extrem situation wäre ich froh einen hund zu haben der seine familie sein rudel verteidigt!!!oder soll ich die polizei anrufen und dem täter sagen warte mal bitte noch die polizei ist gleich hier????und wegrennen fällt mit kleinen kindern auch flach!!!!
dann vertrau drauf, dass dein hund den anschließenden test besteht - und lass den rest (schadensansprüche) von deiner hundehaftpflicht regeln.
mal ehrlich ich glaube, wir sind uns hier einig, dass die richter bei der angeblichen rechtssprechung berücksichtigen sollten, wie die "biss-situation" entstanden ist - überfall, einbruch, ...
immerhin reden wir hier alle nicht von wildgewordenen, um sich beißenden bestien. nein, wir reden hier von hunden, die in einer ausnahmesituation wahrscheinlich mithelfen würden, uns und unser leben verteidigen.
und das hat in meinen augen nichts mit selbstjustiz zu tun. immerhin ziehe ich nicht mit fackel und mistgabel los, um den verbrecher selbst zu bestrafen. ich fange ihn nicht ein, um ihn zu foltern. sondern ich und mein hund verteidigen unser leben in einer notsituation.
wenn das die rechtsprechung anders sieht: dann hilft eben die hundehaftpflicht.
und noch mal: nein, in dieser situation schicke ich nicht meinen hund, verstecke mich nicht hinter ihm. sondern wahrscheinlich würde ich selbst versuchen zu kämpfen, und bin um hilfe dankbar.
sollte der einbrecher in meiner anwesenheit von meinem hund gestellt werden, wäre ich natürlich auch froh, würde er so handeln, wie der oben genannte briard. aber nicht jeder hund hat ne schutzdienst ausbildung.
bin ich aber nicht da? was soll ich noch tun, mein hund ist doch für die allgemeinheit sicher verwahrt. oder muss ich etwa tatsächlich davon ausgehen, dass die allgemeinheit einfach in mein schlafzimmer kommt?? bei abgeschlossenen türen und fenstern?? ernsthaft??
(ja, ich weiß, wie das die rechtsprechung sieht. aber ich hoffe notfalls auf ein einsehen des sachverständigen, der anschließend meinen hund bewertet.)