Zitat
das Eigentum am Hund geht auf deine Bekannte über und sie hat uneingeschränkte Verfügungsgewalt über den Hund
Das ist juristisch nicht ganz korrekt. Bestandteil der Vertragsfreiheit ist, dass die vertragsschließenden Parteien den Vertrag aushandeln können. So kann man z.B. als Züchter ohne weiteres ein Vorkaufsrecht für den Fall vereinbaren, dass der Käufer den Hund wieder verkaufen möchte.
Theoretisch kann der Vertrag also auch vorgeben, dass man eine bestimmte Hundeschule besuchen muss. Dies wird dann Bestandteil des Vertrages, der von beiden Parteien unterschrieben wird.
So weit zur Theorie. In der Praxis stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn eine Partei sich nicht an die Vertragsvereinbarungen hält. Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss dann eine Partei gegen die andere klagen und unter Umständen vor Gericht ziehen. Dort kann dann auch geprüft werden, ob die Vertragsklausel überhaupt gültig ist. In diesem Fall müsste dann das Tierheim vortragen, warum diese Klausel elementarer und unverzichtbarer Bestandteil des Vertrages sein muss.
Du wirst aus dem gesagten schon heraus lesen: Man kann alles vereinbaren. Ob es dann in der Realität durchsetzbar ist steht auf einem anderen Blatt.