ZitatTier = Sache? *rofl*
"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt.(...)"
§ 90a 1,2 BGBDas sagt zumindest der Gesetzgeber. Ich weiß ja nicht woher du diese unglaublichen Erkentnisse hast ... ?
Tiere sind nur vom Gedanken her keine Sachen, werden aber laut Gesetz wie Sachgegenstände behandelt.
Zitat§ 90a
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
ZitatDurch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.
Sinn der Regelung ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden. Helmut Heinrichs beschrieb den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“ (Palandt/Heinrichs, BGB, § 90a, Rn. 1). Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes: Der Schuldner kann ohne Weiteres eine Wertminderung eines durch ihn verletzten Tieres durch vorherigen längeren Gebrauch geltend machen, wie bei einer durch ihn beschädigten Sache; auch Heilkosten, die über den Verkaufswert des Tieres hinaus gehen, können ihm in Rechnung gestellt werden.