Die hier angesprochene Verordnung soll vor allem die Zulassung, Abgabe, Definition usw. von Tierarzneimitteln regeln. Darüber hinaus gibt es Regeln zur Anwendung. Was da immer möglich ist, ist der "Off-Label-Use", sprich die Nutzung eines Arzneimittels über die Zulassungsrahmen hinaus. Bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, gibt es hier klare gesetzliche Grenzen, damit Fleisch und Milch garantiert unbelastet sind.
Tiere, die davon nicht betroffen sind, können tierärztlich ganz anderes behandelt werden.
Ich habe das so verstanden, dass somit für sämtliche Nährungsergänzungsmittel (Kräutermischungen, MSM, Grünlipp etc) eine Arzneimittelzulassung benötigt wird und somit alles nurnoch über den Tierarzt zu beziehen ist.
Damit wären die Regeln für Tierarzneimittel strenger als für Humanarzneimittel. Das ist eine sehr extreme Auslegung des Entwurfs, welche ich für völlig überzogen halte.
Hier wird definiert, was neben offiziellen Tierarzneimitteln auch unter die Verordnung fällt:
Stoffe, die anabole, infektionshemmende, parasitenabwehrende,
entzündungshemmende, hormonale oder psychotrope Eigenschaften aufweisen
und die bei Tieren verwendet werden dürfen;
Kräutermischungen fallen da nur drunter, wenn sie nachgewiesenermaßen und auch offiziell beworben eine der oben genannten Wirkungen entfalten. Das dürfte kaum vorkommen.
Ich denke, die neue VO soll eine Struktur reinbringen und evtl. einige Produkte vom freien Markt/THP zum TA verschieben, weil sie Tierarzneimittel werden.
Dabei sollte eins klar sein: für den Hersteller ist dieser Wechsel nicht wünschenswert, weil er teuer ist und Aufwand bedeutet. Schon deshalb werden Hersteller solcher Produkte alles tun, damit sie keine Tierarzneimittel werden.
Die Aussagen der THP im Link ist für erst mal unbelegte Propaganda. Wäre sicher interessant, so was in natura zu diskutieren und konkrete Punkte zu erfragen.