12.02.2009
"Es gibt keine bösen Rassen, sondern nur schlechte Halter"
Rottweiler gelten seit Jahresbeginn als "gefährliche Hunde" - Übergangsregelung
Stefanie Sperling REGION. Seit Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 gelten Rottweiler laut der im Dezember überarbeiteten hessischen "Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden" (Hunde VO) als gefährlich. Doch was bedeutet das für die Halter der im Mittelalter nach dem Viehhandelszentrum Rottweil benannten Vierbeiner, die in langer Tradition bereits den Römern als Hüte- und Treibhunde dienten? Dank einer Übergangsregelung für Tiere, die bereits im Besitz sind, müssen deren Halter den Hund bis spätestens 30. Juni schriftlich bei der für ihn zuständigen Ordnungsbehörde melden, damit das Tier als "nicht gefährlich" gilt. "Was für ein Widerspruch in sich", findet Mike Ruckelshaus, Leiter der Landesgeschäftsstelle des Bunds gegen Missbrauch der Tiere (bmt). Er erklärt: "Wenn diese Hunde auf Grund auffälligen Verhaltens in die Liste aufgenommen wurden, verstehe ich nicht, wieso sie dann nach ihrer Meldung als ungefährlich gelten? Zu mehr Sicherheit für Menschen trägt das sicherlich nicht bei." Für ihn gebe es keine gefährlichen Rassen, sondern lediglich gefährliche Individuen oder Zuchtlinien. Sein Credo: "Die Gefährlichkeit eines Hundes sollte anhand rasseneutraler Kriterien ermittelt werden."
Doch in Hessen sollen laut Verordnung auch für die nächsten fünf Jahre Pitbull-Terrier oder American Pittbull, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Kangal (Karbash) und Kaukasischer Owtscharka als gefährlich gelten. Voraussetzung für ihre Haltung sind der Nachweis der "Sachkunde" sowie eine positive Wesensprüfung des Vierbeiners. Für Mastiff und Mastino Napoletano, bislang ebenfalls als "Gefahr" eingestuft, gelten diese Richtlinien nun nicht mehr. Sie wurden von der Liste gestrichen.
"Alles nur Geldmacherei", lautete auch die Überzeugung von Tierarzt Dr. Reinhard Biermann aus Nidda. "Es gibt keine bösen Rassen oder von Natur aus gewalttätige Hunde, nur schlechte Halter." Kein Mensch werde durch die neue Verordnung sicherer leben, ist der Veterinär überzeugt, der in seiner Praxislaufbahn drei Mal gebissen wurde. Er erinnert sich lachend: "Ja, von einem Zwergpudel, einem West Highland Terrier und einem Chihuahua. Die großen Hunde sind meist die ungefährlichsten", so seine Erfahrung. Seine 25-jährige Praxishelferin Sandra Fuchs war selbst jahrelang im Besitz zweier Rottweiler und ist empört über die Neuerung in der Verordnung: "Die beiden waren extrem wesenstreu und haben mit der damals dreijährigen Tochter meines Freundes ganz liebevoll herumgetollt", erzählt sie. Nicht einmal hätten die beiden auch nur einen Anschein von Aggressionsverhalten an den Tag gelegt.
Eine ganz ähnliche Erfahrung machte auch Ruckelshaus, der neben 20 Hunden, 50 bis 60 Katzen und etwa 40 Kleintieren im Tierheim Elisabethenhof in Reichelsheim auch für den zwölf Jahre alten Pitbull-Rüden Spike seit geraumer Zeit ein zu Hause sucht. "Den müssten Sie zum Beißen hintragen", lacht er über die Tatsache, dass der altersschwache, schwarze Geselle in Hessen laut Verordnung als "gefährlich" gilt. Auch der Tierschützer ist der Meinung, dass die Verordnung einzig und allein der Haushaltskassenaufbesserung diene; müssen Besitzer "gefährlicher Hunde" sogar erhöhte Steuersätze, in einigen Kommunen bis zu 900 Euro im Jahr, für ihre Vierbeiner zahlen. Ruckelshaus ist verärgert: "Seit dem ersten Erlass der Kampfhundeverordnung am 15. Juli 2000 wurden in Hessen über 400 Hunde getötet!"
"Die Beißstatistik ist die Bankrotterklärung für die hessische Rasseliste."Mike Ruckelshaus, btmEr verweist auf die "Beißstatistik" des Hessischen Ministeriums des Innern, die in einem Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2007 Vorkommnisse listet, bei denen Menschen oder andere Hunde verletzt oder getötet wurden. Angeführt wird diese nämlich vom Deutschen Schäferhund und seinen Kreuzungen. Leicht bis schwer verletzt wurden von ihnen immerhin 284 Menschen und 281 andere Hunde im Untersuchungszeitraum. 68 Menschenverletzungen und 84 Beißvorfälle verzeichnen hingegen Rottweiler in gleicher Zeitspanne. Getötet wurde kein Mensch durch eine als gefährlich geltende Rasse. Etwa zehn Hunde fielen Angriffen durch Ihresgleichen zum Opfer. "Wenn es nach dem Willen des Innenministers gegangen wäre und nach der ersten Kampfhundeverordnung, wären in Hessen 5000 bis 6000 Hunde einfach getötet worden", empört sich Tierschützer Ruckelshaus im Rückblick. "Die Beißstatistik ist die Bankrotterklärung für die hessische Rasseliste", kritisiert er und verweist darauf, dass die Vermittlung der als gefährlich geltenden Hunde aus dem Heim nahezu aussichtslos sei. Nicht nur gesellschaftliche Ächtung, sondern auch viel Geld kosten die erforderlichen Maßnahmen für die Haltungserlaubnis, zudem müsse der Halter bei jedem Wesenstest zittern. "Nichtbestehen bedeutet den sicheren Tod für das Tier."
Gegen den Dezembererlass des Innenministeriums klagen will laut einer Pressemitteilung auch der Allgemeine Deutsche Rottweiler Klub (ADRK) mit Sitz in Minden: "Im Hinblick auf gravierende Fehler bei der Auswertung vorliegenden statistischen Materials." Die Statistik des Tierheims Wetterau beziffert eine Handvoll "schwer zu vermittelnder Hunde", wie Manfred Straub sie nennt. Insgesamt gilt es für den seit 1972 als Leiter der Tierauffangstation Arbeitenden, 22 "allesamt sehr liebe" Hunde zu vermitteln.