Zitat
Sollten jemand gefunden werden, und man stellt fest, die Angaben waren bewusst falsch, hat die Dame Ärger, aber der ist in dem Fall nicht mir anzulasten.
Sollte es nur ein Dreher sein, das kann man verstehen.Ich habe dann die Gelegenheit ihre Versicherung zu kontaktieren. Ich habe aber auch die Möglichkeit, innerhalb 3 Monate einen Strafantrag zu stellen.
Schade, daß es so laufen mußte.
Die Frau hätte nur ganz korrekt die Adresse bzw. Telefonnr. angeben müssen und es hätte alles mit den Versicherungen geklärt werden können.
Daß Du Dich aber absichern möchtest, das kann ich auch verstehen.
Sollte die Dame doch noch gefunden werden und es kommt zu einer Einigung, dann kann immer noch weiteres verhindert werden.
Bleibt nur abzuwarten.
Aber wie schon erwähnt, wirft es nicht das beste Licht auf die Halterin, daß sie kein Interesse daran zeigt, wie es mittlerweile der Bißwunde, dem Bein und dem Menschen dazu geht.
Gute Besserung wünschen
Birgit und Barny