Lieber Themenstarter, dir ist hoffentlich klar, dass ihr gegen das deutsche Tierschutzgesetzt verstößt, wenn ihr den Labbi mit 7 Wochen schon bei euch habt? Für mich liest sich dein Eingangsposting nämlich so, als wäre der Labbi schon da.
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§ 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung:
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
Ich will nur sicher gehen, dass dir dies bewusst ist.
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-hatte meinen Yorkshire immer bei der Welpenbesichtigung mit
Mich wundert es, das es ein Züchter zuläßt, dass ein fremder Hund eventuelle Keime in seinen Wurf einschleppen kann. In der Hinsicht zweifle ich eine vernünftige Aufzucht und vorallem einen seriösen Züchter an, der weiß was er da tut.
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-das Yorkshire auf Sofa und Bett darf (das war schon immer so und ist auch ok)
Das ist völlig unerheblich für die Beziehung unter den Hunden. Höchstens wenn diese Privilegien von einem Hund ausgenutzt werden, weil der Hund weiß, dass der andere Hund nicht an ihn heran kommt. Sollte dies so passieren, muss der Hund der die Privilegien zugesprochen bekommen hat, diese wieder aberkannt bekommen. Wer stänkert muss gehen gilt für alle Hunde.
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-der Yorkshire bekommt zuerst sein Napf
Hat keinerlei Belang für die Beziehung zwischen den Hunden.
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-beide haben ihr eigenes Körbchen
Das ist okay.
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-wir unterbinden nicht, wenn der Yorkshire sie zurecht weißt
Solange die Zurechtweisung im Rahmen ist, sollte man sie nicht unterbinden. Ist diese nicht mehr im Rahme, dh das der Yorkie den Labbi wegen jedem Furz zurecht weist, würde der Yorkie von MIR zurecht gewiesen. Ausnutzen darf er das nämlich auch nicht.
Welche Geschlechter haben die Hunde überhaupt?