Beiträge von Cerridwen

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    Normalerweise ist ja der Hund nicht sofort weg.
    Wenn man das so argumentieren kann, kann der AV natürlich nichts machen, außer Waldi hängt grad an der Heizung, wenn der AV reinkommt.

    Selbst dann gibt es noch Argumentationsmöglichkeiten, zum Beispiel das der Hund Fremden in die Wadeln zwackt und er gerade im Training ist und deswegen gerade angebunden wurde.

    Bewegungseinschränkung zu Therapiezwecken ist das eine und ist sehr wichtig, es muss nur richtig angewendet werden.

    Nur wie will ein Vet denn feststellen, das es nun nicht so ist wie gesagt und was soll der Halter machen, wenn er nun wirklich gerade in einem Training/einer Therapie mit seinem Hund ist und ihm dann keiner glaubt?

    Jemand der halt aus Bequemlichkeit handelt wird dann nach der ersten Breitseite einfach seine Besucher und seine Freunde genauer aussuchen.

    Die Aussage mit dem Privathaltung stammte von Amt und nicht von mir und der hat beide Fälle auch nach mehrfacher Meldung durch verschiedene Personen die Haltung immer noch abgesegnet.

    Zum anderen denke ich einfach reden wir an einander vorbei. Denn gerade was die Haltung in Privathaushalten angeht, gibt es viele Grauzonen und Schlupflöcher, die weder im TSchG noch in der TSchHuVo geregelt sind, beziehungsweise nicht so wortwörtlich auf diese angewendet werden können, schon aus der Formulierung heraus.
    Was wiederum bedeutet, das alle Dinge im Ermessen des jeweiligen Sacharbeiters liegen. Wenn dieser der Meinung ist, das da was im argen liegt, dann ist das so, wenn der das nicht so sieht, ist das auch so. Es gibt keine einheitliche Regelung und so kann es wie ach schon erwähnt sein, das gerade in Gemeinden mit einem Veterinärdienst (sprich mehr als ein Vet) 2 verschiedene Aussagen zu ein und der selben Anfrage kommen und auch 2 verschiedene Notizen für den selben Fall kommen.

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    Außerdem ging es im Ursprung um die Frage, ob es per Gesetz verboten sei, Hunde über Stunden in einer geschlossenen Box unterzubringen.

    Nein ist es nicht, weder nach dem TSchG noch nach der TSchHuV.
    Jeder Mitarbeiter einer Behörde (Veterinäramt, Veterinärdienst, Ordungsamt) handeln und bewerten nach eigenem Ermessen und so kann es auch sein, das innerhalb einer Behörde 2 Mitarbeiter völlig unterschiedlich entscheiden.


    Bei den von mir genannten Beispielen, man kann so viel melden, nur liegt es an den Behörden dort etwas zu unter nehmen und auch da gab es keine gesetzliche Regelung, weil Privathaltung und keine gewerbliche und keine Zucht und damit liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters und der hat gesagt es ist okay.

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    Oder bei meinen Nachbarn, wo die Hündin "nur" 2h in der Box war, weil die Familie zu einem Geburtstag war...sie wurde elf Monate alt.

    Zum Rest: getroffene Hunde bellen ;) .

    Harmke

    Oder der 8 Monate alte Hund der sterben musste, weil seine Besitzer nicht in einer Box sicherten und er so den Besuch (der dann auch leider noch eine Amtsperson war) schwer verletzte ....

    Ich glaube, das es solche Beispiele gibt es auch auf beiden Seiten und dazu noch ganz viele, die in anderen Zusammenhängen vorkommen.

    Hat mal jemand das Experiment gemacht und mal einer trächtigen Haushündin die Wahl gelassen, wo sie ihre Welpen bekommen möchte und ihr zum Beispiel die Wurfkiste, eine Box/Schrank/andere Höhle oder den Garten mit verschiedenen Verstecken angeboten? Das wäre doch mal ein interessantes Experiment, wofür sich die Hündin entscheiden würde.
    Ich meine hier gab es mal ein Mädel mit einem Husky, welche sich kurz vor dem Wurftermin im Garten eine Grube buddelte und zwar unter irgendwelchen Gartenmöbeln, wie es auf den Fotos zu sehen war.

    Ich kennen einen Fall wo ein Angsthund sich freiwillig immer wieder in eine Box zurück zog, wenn es ihm unheimlich war und zwar weil er an diese Box als Alternative zum Kleiderschrank gewöhnt wurde. Ich kenne Hunde, die sich in ihrer Unsicherheit unter Betten und andere Sitzmöbel flüchten und nicht wieder heraus zu bekommen sind.

    Aber ich kenne im Gegenzug auch Menschen, die ihren Hund in ein kleines Gästeklo packen und das täglich 12 Stunden ohne Tageslicht und gerade mal so viel Platz, das sich der Hund dort hinlegen und umdrehen kann. Wenn es dem Halter lustig ist, kommt der Hund auch noch über Nacht darein. Ich kenne auch Hundehalter, die ihre Hund mit einem Halsband an eine Heizung binden, wenn sie das Haus verlassen und der Hund alleine bleiben muss und zwar an eine Leine von gerade mal einen Meter.
    Gerade bei letzterem frage ich mich dann, was ist denn für den Hund ungefährlicher?

    Man kann alles falsch verwenden, deswegen ist es noch lange nicht schlecht oder gar gegen irgendwelche Verordnungen.

    Gibt es vielleicht die Möglichkeit, das der Hund auf einem anderen Platz in dem Auto einsteigt und dort entspannter ist?
    Ist dieses Trauma mit dem Auto generell verknüpft oder nur mit dem Bereich wo die Box ist?
    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit das der Hund zum Beispiel auf dem Beifahrersitz oder auf dem Rücksitz - je nach Umbau - einsteigen und dort erst mal fahren kann, wenn er denn dort freiwillig einsteigt.
    So bräuchte man den Hund nicht mehr zwingen und könnte in aller Ruhe an dem eigentlichen Trauma weiterarbeiten.

    Denn wenn der Hund immer wieder ins Auto "gezwungen" wird, kann die Therapie nicht wirklich zum Erfolg führen, weil der Hund immer wieder und wieder dem angstmachenden Reiz ausgesetzt wird und zwar nicht in dem Tempo die der Hund vor gibt.
    Es gibt für dieses Problem leider nicht sehr viele Ansätze der Desensibilisierung und in allen darf der Hund eben nicht dem Reiz ausgesetzt werden.

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    Ist die Konsequenz daraus, dass der Hund ab jetzt im Wald nur noch am der 1m Leine geführt wird und ihr auf keine "Hundewiese" mehr geht (wobei.. letzteres finde ich noch verständlich |) ) ?

    Das wäre dann auch eine Bewegungseinschränkung und dann auch nicht mehr artgerecht. Es gibt ja auch viele Hundehalter, die anderen Hundehaltern empfehlen ihren Hund in Situation xyz im Haus anzuleinen um dem Hund zur Ruhe zu bringen oder eine Auszeit zu verpassen.

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    Was ich bisher erfahren habe, ist 1. es gibt keine Bestimmung speziell fuer Boxen und 2. 'Haltung' = ab 6 Stunden. So und demnach ist eine geschlossene Box fuer z.B. 2 Stunden keine Haltung und somit nicht verboten :???:

    Wenn es dein Amtsmensch so sieht, ist es nicht verboten.
    Wie gesagt, das ist von Mitarbeiter zu Mitarbeiter verschieden und jeder sieht wo anders einen Handlungsbedarf. Von daher gibt es rechtlich kein das ist so und nicht anders oder das ist verboten oder auch nicht verboten.

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    schriftlich laut Tierschutzgesetzt,

    Wenn ist es die Tierschutzhundeverordnung und die bezieht sich immer noch auf die Zwinger und Anbindehaltung und auf die Haltung in seperaten Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen. Man könnte auch sagen, das diese Verordnung eher im Gewerbe, als in der Privathaltung angewendet wird. Entsprechend gibt es in der privaten Haltung immer noch die Einzelfallentscheidung von der Amtsperson im einzelnen und das bezieht sich nicht nur auf die Nutzung einer Box/Kennel, sondern generell die Haltung, Unterbringung und den Umgang.

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    ich denke auch, dass die Ämter nicht soo unterschiedlich handeln. Fakt ist eben, dass ein Hund beispielsweise nicht über Nacht in eine Box gehören, dass kann angezeigt werden. Eine geschlossene Box ist nicht artgerecht, der Hund kann nicht laufen, sondern ist gezwungen auf einer Stelle zu bleiben. Erkundigt euch doch mal bei euren Ämtern was die sagen, würde mich echt interessieren.

    Also meine Hunde schlafen nachts und lauf nicht durch die Wohnung. Den wäre es also pubsegal, ob sie in der Box, im Korb oder im Bett schlafen.

    Zum anderen habe ich in verschiedenen Gemeinden in verschiedenen Bundesländer, dort gab es immer eine Grundaussage: Es ist von Fall zu Fall abhängig und es geht und Dauer und Regelmäßigkeit. So hatte in Bayern jemand vom VetDienst kein Problem damit, wenn der Hund bis zu 4 Stunden in einem Kennel wäre, wenn der Halter zur Arbeit geht. Das wäre für mich aber auch schon nicht in Ordnung.

    Ich persönlich finde es auch nicht artgerecht, wenn ein Hund zum Beispiel 6 - 12 Stunden am Tag alleine ist und keine Möglichkeit bekommt sich zu lösen. Das ist auch nicht verboten und wird sehr regelmäßig von vielen Usern hier gemacht. Es ist ja schön, wenn der Hund sich dann in einem Zimmer oder in einer Wohnung bewegen kann. Ich finde es auch nicht artgerecht, wenn ein Hund 20 - 23 Stunden alleine in einem Zwinger vor sich ihn vegetiert. Klar er kann sich bewegen, bekommt aber keine geistige Anregung.

    Um es noch einmal zu sagen. Ich sehe die Box nicht als Unterbringungsmöglichkeit zwecks Bequemlichkeit, sondern als Trainingshilfsmittel (zur Gefahrenabwehr)