ZitatMit der Aussage "Deine Nachbarin kann dir gar nichts" wäre ich sehr, sehr vorsichtig. Bei genügenden Beschwerden muss der Vermieter tätig werden. Sollte die Dame auch noch die Miete kürzen wegen Lärmbelästigung, hat man schnell ein Problem mit dem Vermieter und ja: Er kann eine Erlaubnis auch wieder entziehen.
Ich würde die anderen Nachbarn ins Boot holen und mir von denen schriftlich bestätigen lassen, dass euer Hund nicht bellt, sollte da was von deinem Vermieter bzgl. der Beschwerde kommen.
Richtig! Aus Vermietersicht unterschreibe ich das ganz genau so!
Wobei der zweite Abschnitt bereits ein Problem darstellt.
Wenn Mieter die Miete kürzen, werden andere Mieter nicht bestätigen dass da nichts ist.
Jeder Vermieter kann, mit Begründung wohlgemerkt! - jederzeit eine Einwilligung widerrufen.