In der Begründung/Rechtgrundlage steht, dass wissenschaftlichen Erkenntnissen (haha) nach jegliche Strafreize abzulehnen sind
Die Begründung ist schlampig formuliert. Was sich bei der Vorlage neuer Gesetzesentwürfe auch in allen Lebensbereichen durchzieht. Tut aber keinen Schaden, weil sie eben nicht Bestandteil der Verordnung ist. Sie begründet eben nur den vorausgegangenen Ergänzungsvorschlag: „(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“
Daraus wird auch bei kreativster Rechtsauslegung und philosophischen Diskussionen darüber, wie schmerzhaft Verbote sind, keiner ein rechtliches „Nein-Verbot“ konstatieren können.
Doch, laut Aussagen von Trainerinnen und Verhaltenstherapeuten "ist man an einem gesetzlich festgehaltenen Verbot von Schreckreizen dran". Je nach 11er gibt es schon entsprechende Auflagen