Und nochmal: Hä?
Wo habe ich geschrieben, dass Rechtsgrundlagen Müll sind (wobei ja, da gibts schon ein paar, aber das ist ein anderes Thema)? Ich habe geschrieben, dass Begründungen gerne schlampig formuliert sind (hat den ganz praktischen Hintergrund, dass sie verkürzt notwendigerweise verkürzt und der Komplexität des Sachverhalts nicht angemessen sind, sonst wären die Debatten darüber nämlich endlos. Ähm - noch endloser). Was in der Begründung steht, ist nicht die Rechtsgrundlage. Sondern die Rechtfertigung für die gewünschte Änderung. Und dass die nicht von Wissenschaftlern verfasst ist und Leute die frei interpretieren und sich darüber aufregen oder motiviert fühlen können, auf Kreuzzüge zu ziehen - mei. Ist halt so. Kommt immer wieder vor - ich erinnere mich noch lebhaft an die Einführung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit und die Schlagzeile einer großen Zeitung mit vier Buchstaben „Kann der Pförtner vom Finanzamt künftig in Ihre Konten schauen?“.
Es kommt darauf aber letztlich nicht an, sondern auf das, was in der Verordnung selbst steht. Der Text der Verordnung ist die Rechtsgrundlage. Und da steht, dass „Mittel, die Schmerzen zufügen“ künftig verboten sind.
Ich habs lange beruflich damit zu tun gehabt, die Auswirkungen von Rechtsänderungen auf bestehende Prozesse zu prüfen. Da gewöhnt man sich einen gewissen Pragmatismus in dem Bereich an.