Hallo Doris,
habe zwar kein Jurastudium, möchte aber trotzdem was dazu schreiben.
Ich verstehe sehr gut, das es für Dich unangenehm ist, wenn die Versicherung nicht die kompletten Kosten trägt. Bei zwei angeleinten Hunden kann ich das aber auch nicht verstehen. So wie Du die Sache geschildert hast, wäre ich auch von einer 100%igen Kostenübernahme ausgegangen. Rufe doch einfach mal bei dem Sachbearbeiter an und informiere Dich. Bin der Meinung, das wir grad bei unvorhersehbaren Schäden, wo doch auch noch die Leinenpflicht eingehalten wurde, Vers.-Schutz besteht. Kann man da keinen Widerspruch einlegen (Der muß dann aber von Seiten der Geschädigten kommen)
Habe selber vor einigen Wochen einen Beißvorfall gehabt. Beide waren angeleint, die Ecke unübersichtlich, so das ich den Dackel nicht sehen konnte und meine kam an der langen Leine zuerst um die Ecke. Kosten lagen bei über 300€ (Wochenendtarif :/ ) Bisher wurde der Schaden noch nicht ausgeglichen, doch ich gehe davon aus, das komplett gezahlt wird. Dafür versichere ich meine Hunde doch. Fahrlässigkeit ist ein anderes Ding.
Wünsche dir viel Erfolg