Beiträge von Donna + Fay

    Zitat

    Mir persönlich ist auch wichtig, woher die Zutaten kommen, d.h. kein Fleisch aus Massentierhaltung, keine Gentechnik, keine Hormone und Antibiotika...usw.
    Dies ist (nach meiner Recherche) fast nur bei Bio-Futter der Fall (Defu, Bio-Plan, Yarrah). Sollte jemand noch Futtermarken wissen auf die genannte Kriterien zutreffen, bitte mitteilen. Mein Wahlfutter ist nun Bozita, da es auch diese Kriterien erfüllt und meine Hündin Defu nicht mehr mag. Bio-Plan wäre auch eine Möglichkeit aber darüber scheint es überhaupt keine Erfahrungsberichte zu geben...
    LG
    Gernot

    Alle die von Dir so genannten "BIO" Futter gehören für mich nicht in die Kategorie "BIO" so lange u.a. gentechnisch verändertes Material eingesetzt wird, auch wenn dies nicht deklarierungspflichtig ist!

    Laut EU Verordnung Nr. 1829 vom 22.September 2003 besteht seit Anfang April 2004 eine Kennzeichnungspflicht für alle Futtermittel, die gentechnisch veränderte Komponenten enthalten.

    Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind leider:

    Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden

    Enzyme, da sie in der Regel als 'technische Hilfsstoffe' gelten

    Zusatzstoffe, Vitamine und Aromen, die aufgrund einer Verbesserung der Transport- und Lagerfähigkeit auf Trägerstoffe gesprüht werden, wobei die Trägerstoffe aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden

    Zusatzstoffe, die auf Nährböden(Substraten)aus gentechnisch veränderten Organismen gezüchtet/hergestellt werden

    Es ist zwar legal das bei den von Dir genannten Futtersorten keine Kennzeichnung erfolgen muss. Trotzdem sollte es Dir zudenken geben, da nämlich gentechnisch verändertes Material in Form von synthetischen Vitaminen oder anderen Zusatzstoffen in den Futtersorten enthalten sind.

    Des weiteren gibt es den Begriff BIO im Heimtierfutter nicht! Die EG-Öko-Verordnung (EWG Nr. 2092/91) ist legalerweise nur auf den Lebensmittelbereich und den Nutztierbereich (Nutztiere fliessen in den Lebensmittelkreislauf ein) anwendbar. Leider werden unter dieser Verordnung Bereiche wie Heimtiernahrung, Kosmetik etc. nicht aufgeführt und darum ist ein Verweis auf diese Verordnung im Zusammenhang mit einem Bioprodukt unzulässig.