Beiträge von angel_jyl

    Ich finde 7 Stunden für einen so jungen Hund auch viel zu lang, die Gefahr besteht ja, das er bis dahin noch nicht richtig stubenrein ist und ihr euch so das Ganze auch ruiniert. Hättet ihr denn keine Ausweichmöglichkeit für die Wochen mit den 7 Stunden? Jemanden in der Familie, der den Hund dann aufpassen würde?

    Generell finde ich 7 Stunden alleine bleiben für einen Erwachsenen Hund in Ordnung, so wie es bei euch klingt, ist das ja auch nicht jede Woche der Fall. Mein Hund ist auch 8 Stunden alleine, wenn ich arbeiten bin - er leidet weder, noch mache ich mir Vorwürfe deswegen ein schlechter Hundehalter zu sein =)

    Vielleicht ist die Frau ja auch froh, wenn mal jemand klingelt und sich für sie (oder den Hund) interessiert. Ich finde dieses Anprangern, weil man "mal" etwas gesehen hat einfach seltsam.

    Natürlich kann es wirklich so sein, das der Hund nur auf den Balkon kommt, es kann ja aber auch wirklich sein, das da was anderes hinter steckt, die Frau nur frühmorgens, etc. raus geht.

    Und dieses "Sieht aus wie Alkoholikerin", kann auch eine Krankheit sein, das Menschen mitgenommen aussehen...

    Ich versuchen, den Nachbarn ins Gewissen zu reden. Ansonsten würde ich auch die Polizei rufen... es soll heute Nacht in manchen Teilen Deutschlands wieder frieren, ein Welpe ist noch nicht ausreichend gegen die Kälte geschützt.

    Unmöglich sowas :mute:

    Zitat

    Ich würde die Frau in die Rubrik Alkoholikerin stecken. Ich wüsste nichtmal wo ich an dem Haus klingeln müsste, zudem würde ich mich da gar nicht rein trauen, weil der Hund wirklich einen aggressiven Eindruck macht. Und was sollte sie mir schon gross sagen?

    Fällt Balkonhaltung unter "Auslauf im Freien"? Der Balkon ist ca. 10qm gross.

    Ich dachte, der Hund ist nur auf dem Balkon? Wie kommst du da auf den aggressiven Eindruck?

    Klasse, das du auf den ersten Blick erkennst das jemand Alkoholiker ist :clairvoyance:

    Wieso sprichst du dann nicht einfach mal mit ihr um wirklich sicher zu gehen?

    Im Tierschutzgesetz steht:

    Zitat

    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html