Beiträge von Dino2025

    Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.

    In NDS ist das so nicht. Der Hund wird eingestuft bekommt entsprechende Auflagen wie Maulkorb, Leinenpflicht, erhöhter Steuersatz und du musst den praktischen Schein des Hundeführerscheins mit deinem Hund nochmal machen.

    Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.

    Einfach im Tierheim abladen gibt’s nicht, unser Tierheim nimmt auch keine Problemhunde und sowas auf, das können die ja gar nicht leisten da lauter dauerinsassen zu beherbergen.

    Der Halter muss nach der Einstufung die Haltungserlaubnis beantragen. Dazu gehört auch der Nachweis eines bestandenen Wesenstests.

    Allerdings haben die Behörden die Möglichkeit auch ohne Einstufung Auflagen zu erteilen. Da gilt der Hund nicht offiziell als gefährlich, kann aber trotzdem Maulkorb- und Leinenpflicht haben.

    Edit:

    Und wenn der Halter den Wesenstest (oder seine Zuverlässigkeit/Eignung) nicht nachweisen kann muss er die Haltung aufgeben. Klingt wunderbar unkompliziert.

    Ich denke es geht auch um die Begrifflichkeit "gefährlich" und das damit einhergehende Stigma?

    Dass eine Einstufung rüberkommt wie "dieser Hund hier ist gefährlich, gefährlicher als alle anderen!"

    anstatt

    "Bei diesem Hund hat sich die Gefahr die von Hunden im Allgemeinen ausgeht verwirklicht. Um das in Zukunft zu verhindern, werden für ihn vorsorglich Auflagen erteilt."

    Ich empfinde weder den Schäferhund der einen attackierenden Kleinhund beißt, noch einen Husky der ein Rehkitz erbeutet außergewöhnlich gefährlich.

    (Dass man Maßnahmen ergreifen muss, um weitere Vorfälle mit dem entsprechenden Tier zu vermeiden steht außer Frage.)

    Richtig "gefährlich" wären für mich eher Tiere mit einem fehlgeleiteten Beutetrieb auf alles was sich bewegt, oder Hunde die grundsätzlich so unverträglich mit Artgenossen oder gar Menschen sind, dass sie am liebsten jeden schreddern würden.

    Aber ich verstehe auch, dass man von Behörden und Gesetzen da keine Abstufung in den Begrifflichkeiten erwarten kann.

    Ich denke niemand wird etwas dagegen einzuwenden haben, wenn der Halter des Huskys Auflagen bekommt um den Hund in Zukunft anständig zu sichern.

    Ob er den Stempel "gefährlich" verdient hat ist eine andere Sache. Die Hundegesetze geben dies in der Regel her und er wird wahrscheinlich obligatorisch als gefährlich eingestuft.

    Letztendlich unterscheidet diesen Hund von tausenden anderen Hunden aber lediglich, dass dieser mindestens einmal nicht richtig gesichert wurde.

    Ich hab jetzt seit etwas über 3 Wochen das Platinum Gel (hab doch das Classic, Lachs war nicht lieferbar) in Gebrauch und habe den Eindruck es bringt schon was. Zahnstein hat er ja sowieso wenig, aber die kleinen Stellen an die ich rankam gingen jetzt ziemlich leicht runter. Auch Verfärbungen (noch kein richtiger Zahnstein aber halt so dunklere Flecken/Schlieren) scheinen etwas zurückzugehen bzw. Lassen sich teilweise runterkratzen.

    Ich werde auf jeden Fall dranbleiben und muss mir jetzt überlegen was ich ihm zu kauen gebe, damit er vielleicht damit den Zahnstein auf der Innenseite der Zähne selber runterkratzt.

    Hab die Zähne heute beim Tierarzt vorgezeigt und da nichts akutes dabei ist, wurde eine weitere Behandlung/Reinigung nicht angeraten.

    War hier nicht ein Spielzeug mit in der Hand? Dass der Hund heftig danach schnappt heißt ja nicht, dass er absichtlich den Finger mit erwischt hat. Wenn da wirklich nur ein kleines Stück zwischen den Zähnen landet muss er das ja nichtmal gemerkt haben.

    Dann war der Hund rücksichtslos und grob, aber hat noch nicht zwangsläufig absichtlich verletzt.

    Ja, das stimmt natürlich.

    Ich hätte die ursprüngliche Meldung "auf Wunsch der Halterin erschossen" aber tatsächlich auch nicht im Sinne von "Hund war gesichert und wurde auf Wunsch getötet" wahrgenommen, sondern hätte da eher das Bild im Kopf vom überforderten Halter der sich nicht traut den Hund sichern.

    Kann mir vorstellen dass das von einigen so aufgefasst wurde.

    Rechtfertigt die Reaktionen aber auch nicht.

    Man kann durchaus darüber diskutieren ob es im Einzelfall angemessen war einen Hund zu erschießen, der z.B. auf einen Polizisten zugerannt ist.

    In diesem Fall GAB es eine Verletzung (ob absichtlich oder unabsichtlich ist erstmal egal) und der (sehr große) Hund IST auf den Polizisten zugerannt. Dieser konnte also (mangels Wissen über die genauen Hintergründe - ob im Nachhinein zu Recht oder nicht ist auch egal) davon ausgehen, dass von dem Hund eine Gefahr ausging.

    Trotzdem tragisch und den Shitstorm haben die Leute nicht verdient, sind letztendlich schon gestraft genug.

    Es ist auch durchaus möglich, dass der Hund in dem Moment wo sein Herrchen verletzt war andere Leute (die zur Hilfe eilen wollten) schlicht nicht an ihn ranlassen wollte.

    Aber halt alles nur Spekulation.

    Aber selbst wenn dem so wäre, müsste es für die Frau, die ja auch Halterin des Hundes war, doch kein Problem sein, den Hund unter Kontrolle zu haben, ihn anzuleinen und gegebenenfalls irgendwo anzubinden..

    Einen Hund, der den eigenen Halter so schwer verletzt hat, unkontrolliert rumlaufen und auf einen Polizisten zulaufen zu lassen ist halt keine gute Idee.

    Wenn man einen kühlen Kopf bewahren kann, eine Leine dabei hat und körperlich in der Lage ist einen Hund diesen Kalibers in der Situation zu halten...

    Es ist auch durchaus möglich, dass der Hund in dem Moment wo sein Herrchen verletzt war andere Leute (die zur Hilfe eilen wollten) schlicht nicht an ihn ranlassen wollte.

    Aber halt alles nur Spekulation.

    Und unter "abgetrennter Fingerkuppe" stelle ich mir z.b. nicht zwangsläufig einen abgetrennten Knochen vor, sondern auch nur ein Stück abgerissenes/abgebissenenes Weichteil.

    Das auf Sylt scheint einfach ganz großes Pech gewesen zu sein.

    Hund erwischt im Spiel die Fingerkuppe, blutet wie Sau - große Aufregung bei Mensch und Tier.

    Zum Notarzt kommt die Polizei dazu, wahrscheinlich nur informiert über "Beißvorfall" und dann rennt der Hund auf einen Polizisten zu...

    Wo steht das denn? In den verlinkten Beiträgen stand ja gar nix.

    Hier das Video auf YouTube.

    Hund erwischt im Spiel die Fingerkuppe,

    Naja, selbst die Schilderung der Halterin klingt mehr nach Ressourcenverteidigung. Und wenn es nicht aus Versehen passiert ist, ist "Fingerkuppe ab" und "Finger ab" mMn auch kein soo großer Unterschied in Bezug auf die Intention des Hundes.

    So generell gibt es aber einige Widersprüche. Irgendwo gibt es ja auch die Info, der Hund habe mehr Menschen als den Halter verletzt angegriffen. Warum sollte der Notarzt darauf bestehen, dass die Polizei kommt, um den Hund "unter Kontrolle zu halten", wenn der Hund unter Kontrolle gewesen wäre? Warum ist keine Leine am Hund, wenn die Polizei auftaucht? Oder konnte er sich dann losreißen, als gerufen wurde? Alles irgendwie seltsam und vermutlich wird man sowieso nie erfahren, wie es wirklich abgelaufen ist.

    So oder so hat die Polizei einen Hund erschossen, der vorher einen Menschen verletzt hatte und auf sie zugerannt kam. So viel Handlungspielraum gibt es in dem Moment wohl nicht mehr.

    Ich habe auch rausgehört dass da durchaus auch ein Ressourcen-Thema mit im Spiel gewesen sein kann, will es aber nicht überbewerten, da der Finger eben aus Versehen erwischt worden sein kann.

    Der Notarzt wird auch nur die Info gehabt haben dass ein Hund involviert war und wahrscheinlich aus Eigenschutz auf die Polizei bestanden haben?
    Den Rest will ich nicht beurteilen. In solchen Situationen ist es manchmal alles sehr chaotisch.