Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.
In NDS ist das so nicht. Der Hund wird eingestuft bekommt entsprechende Auflagen wie Maulkorb, Leinenpflicht, erhöhter Steuersatz und du musst den praktischen Schein des Hundeführerscheins mit deinem Hund nochmal machen.
Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.
Einfach im Tierheim abladen gibt’s nicht, unser Tierheim nimmt auch keine Problemhunde und sowas auf, das können die ja gar nicht leisten da lauter dauerinsassen zu beherbergen.
Der Halter muss nach der Einstufung die Haltungserlaubnis beantragen. Dazu gehört auch der Nachweis eines bestandenen Wesenstests.
Allerdings haben die Behörden die Möglichkeit auch ohne Einstufung Auflagen zu erteilen. Da gilt der Hund nicht offiziell als gefährlich, kann aber trotzdem Maulkorb- und Leinenpflicht haben.
Edit:
Und wenn der Halter den Wesenstest (oder seine Zuverlässigkeit/Eignung) nicht nachweisen kann muss er die Haltung aufgeben. Klingt wunderbar unkompliziert.