Beiträge von Dino2025

    Ich finde Abgebenden sollten schon zur Kasse gebeten werden.

    Aber im angemessenen Rahmen. Selbst wenn man zu dem Entschluss kommt dass der ehemalige Besitzer "Schuld" hat, dass ein Tier gefährlich wurde (zumindest wenn es nicht vorsätzlich war oder wiederholt vorkommt).

    Es bringt niemandem was wenn Tiere jahrelang für zig tausende Euros irgendwo aufbewahrt werden.

    Sachkundenachweis (für jeden) finde ich ok - eine kleine, aber eigentlich für jeden machbar Hürde vor der Anschaffung.

    Versicherungspflicht dann bitte auch mit (wie heißt das noch mal..?) Annahmezwang. Es kann nicht sein dass Versicherungen einen im Schadensfall rauswerfen können und man dann trotz Versicherungspflicht Probleme hat eine neue zu finden.

    Mit der Hundesteuer könnte man städtische Tierheime finanzieren. Von mir aus könnte die dann auch moderat erhöht werden (nicht so extrem wie mancherorts bei Listenhunden), wenn sie wirklich zweckgebunden wäre.

    Ich finde den Gedanken alles immer komplizierter und reglementierter zu machen auch nicht wirklich prickelnd.

    Ich habe auch den Eindruck, dass die Hundehalter eigentlich zunehmend vernünftiger werden. Die "ich hatte schon immer Hunde und hab das schon immer so gemacht"-Leute werden weniger und die Neuhalter vernünftiger. Ist zumindest mein Eindruck.

    Eine Einzelfallentscheidung nach 2 (!) Jahren.

    Kann man den Verantwortlichen hier wirklich einen Vorwurf machen?

    Leute hätten 2 Jahre Zeit gehabt sich zu melden/bewerben, um ihn zu übernehmen. Wenn jetzt kurz vor Ende jemand kommt und "hier!" schreit, wirkt das nicht nach wohlüberlegter Entscheidung von passender Stelle, sondern unüberlegt und gefährlich.

    Sascha hat ja bereits aufgeführt was mit einer Gefährlichkeitsfeststellung für den Halter alles einhergeht.

    Ich finde bei einem Hund der seinen Besitzer abhaut (hier muss man auch unterscheiden ob der Besitzer sich grundsätzlich fahrlässig verhält oder z.B. einmalig die Sprungkraft seines Hundes unterschätzt hat) und "nur" ein Wildtier gejagt und eventuell erwischt hat ist es vollkommen ausreichend Auflagen zu verhängen und dem Halter die Chance zu geben es besser zu machen.

    Ich sehe den Mehrwert nicht, dass der Besitzer und sämtliche Personen die vielleicht mal mit dem Hund Gassi gehen müssen zusätzlich z.B ein sauberes Führungszeugnis vorlegen müssen oder der Halter das zehnfache an Hundesteuer zahlen muss.

    Ich empfinde weder den Schäferhund der einen attackierenden Kleinhund beißt, noch einen Husky der ein Rehkitz erbeutet außergewöhnlich gefährlich.

    (Dass man Maßnahmen ergreifen muss, um weitere Vorfälle mit dem entsprechenden Tier zu vermeiden steht außer Frage.)


    Richtig "gefährlich" wären für mich eher Tiere mit einem fehlgeleiteten Beutetrieb auf alles was sich bewegt, oder Hunde die grundsätzlich so unverträglich mit Artgenossen oder gar Menschen sind, dass sie am liebsten jeden schreddern würden.

    Das ist aber auch nur so eindeutig, wenn man sich die Extreme rauspickt. Und da mag es vielleicht klar sein.

    Ab wann ist der BC, der Kinder oder andere Hunde hütet (bzw. jagt) noch "normal gefährlich", ab wann ist der "richtig gefährlich"? Warum muss der Hund "jeden" schreddern wollen, um "richtig gefährlich" zu sein? Wenn der jetzt nur schwarze Hunde töten will, dann ist das wieder normal? Oder nur Menschen mit Gehhilfe? Nur Menschen, die französisch sprechen und dabei wild gestikulieren? Wieviele Hunde hätten das Potenzial, bei Kleinsthunden oder Kindern oder auch nur anderen Rüden (oder ist das dann wieder normal?) "richtig gefährlich" zu werden, sind es aber in der Realität aufgrund der entsprechenden Führung oder Mangel an Gelegenheiten nicht?

    Das stimmt, dass das nicht so einfach festzulegen ist.

    Ich wollte nur ausdrücken wie ich das empfinde, was mir bei "gefährlich" (rein vom Begriff her) in den Kopf kommt, das waren nunmal extreme.

    Ich habe ja auch gesagt, dass ich nicht erwarte dass die Gesetzgeber da groß differenzieren, weil es in der Realität auch garnicht so umsetzbar wäre.

    Aber so fallen halt sämtliche Ausprägungen unter diesen Begriff, wodurch dann der Hund der eine Rauferei mit einem anderen hatte den gleichen Stempel kriegt wie der, der z.b. ein rennendes Kind gebissen hat.

    Ich kenne das so, dass der Hund beschlagnahmt wird, wenn der Halter keine Haltererlaubnis beantragt oder bekommt. Theoretisch müsste der Halter dann weiter für die Kosten der Unterbringung aufkommen, praktisch läuft das wohl meist so, dass das Eigentum nach 6 Monaten vom unterbringenden Tierschutzverein übernommen wird. So laufen jedenfalls häufig die Verträge mit den Kommunen.

    In NDS ist das so nicht. Der Hund wird eingestuft bekommt entsprechende Auflagen wie Maulkorb, Leinenpflicht, erhöhter Steuersatz und du musst den praktischen Schein des Hundeführerscheins mit deinem Hund nochmal machen.

    Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.

    Einfach im Tierheim abladen gibt’s nicht, unser Tierheim nimmt auch keine Problemhunde und sowas auf, das können die ja gar nicht leisten da lauter dauerinsassen zu beherbergen.

    Der Halter muss nach der Einstufung die Haltungserlaubnis beantragen. Dazu gehört auch der Nachweis eines bestandenen Wesenstests.

    Allerdings haben die Behörden die Möglichkeit auch ohne Einstufung Auflagen zu erteilen. Da gilt der Hund nicht offiziell als gefährlich, kann aber trotzdem Maulkorb- und Leinenpflicht haben.

    Edit:

    Und wenn der Halter den Wesenstest (oder seine Zuverlässigkeit/Eignung) nicht nachweisen kann muss er die Haltung aufgeben. Klingt wunderbar unkompliziert.